Hallo!!!
Angenommen, eine Person hat letzes Jahr ihre alte Lebensversicherung gekündigt und eine neue abgesclossen. Muss sie das jetzt bei der Steuererklärung eingeben?
(Die Zinsen liegen unter 1000 Euro, also waren die damals Steuerfrei) Wenn ja , wo muss sie das eintragen ?
Danke für Eure Hilfe
Adrian
(Die Zinsen liegen unter 1000 Euro, also waren die damals
Steuerfrei)
Wenn keine weiteren Zinsen in dem jahr geflossen sind, ist die Summe von dem Sparerfreibetrag € 1.556 gedeckt.
Wenn ja , wo muss sie das eintragen ?
vielleicht hat die Versicherung aber sogar Kapital-Ertragsteuer einbehalten und es lohnt sich, diese Beträge in der Anlage KAP anzugeben.
BARUL76
Hallo BARUL76,
Danke erstmal für Deine Hilfe. Angenommen, die versicherung hat schon eiene Bescheinigung zugeschickt, wo es drin steht dass keine Steuer dafür bezahlt wurde (Zinsen lagen unter 1000 Euro). Muss das aber trotzdem eingegeben werden als zusätliches Kapital (oder änliches) ?
Adrian