Warum ist für steuerfreie Ausfuhrlieferungen ein Vorsteuerabzug gegeben?
Hallo Chrisi,
da Du anscheinend für eine Prüfung lernst, mal ein Tip Vorweg:
Du solltest penibel darauf achten, die richtigen steuerlichen Begriffe und Formulierungen zu verwenden, klingt schulmeisterisch, ist aber so.
Für eine blose Lieferungen kannst Du in keinem Fall Vorsteuerabzug geltend machen.
Du möchtest wissen: Warum der Vorsteuerabzug für Lieferungen, die Einfuhr und den innerg. Erwerb von Gegenständen sowie für sonstige Leistungen, welche im Zusammenhang mit steuerfreien Ausfuhrlieferungen stehen, nicht ausgeschlossen ist.
Das ganze ist in § 15 (2) UStG geregelt. Für Lieferungen, … die in Zusammenhang mit den sogenannten Ausschlussumsätzen stehen 1. steuerfreie Umsätze (also auch steuerfrei Ausfuhrlieferungen), 2., 3., ist der VSt-Abzug ausgeschlossen.
Aber § 15 (3) UStG "Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt nicht ein, wenn die Umsätze in Fällen des Absatzes 2 Nr.1 (steuerfreie Umsätze), nach § 4 Nr. 1 - 7 UStG … steuerfrei sind (§ 15 (3) Nr. 1 Buchst. a UStG).
Ausfuhrlieferungen sind nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuefrei.
–> VSt-Abzug nicht ausgeschlossen, also unter den anderen Voraussetzungen des § 15 UStG möglich.
Grüße
Chris
Warum ist für steuerfreie Ausfuhrlieferungen ein
Vorsteuerabzug gegeben?
Warum ist für steuerfreie Ausfuhrlieferungen ein
Vorsteuerabzug gegeben?
etwas kürzere Antwort als die von Chris und weniger gesetzesüberladen:
der Unternehmer soll nicht mit der Vorsteuer belastet werden.
Für Waren, die er bezieht und auf denen die Vorsteuer drauf ist, kann er diese ziehen. Bei Weiterveräußerung wird er dann wegen der Steuerfreiheit ebenfalls nicht belastet.
BARUL76
Systematische Erklärungsversuch
Hallo!
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Systematisch wirkt die USt als Steuer auf den Endverbrauch, die aber indirekt bei allen am Prozeß der Wertschöpfung beteiligten Unternehmern erhoben wird. Im Normalfall werden sämtliche am Prozeß der Wertschöpfung beteiligten Unternehmen von Umsatzsteuer durch Weiterberechnung und Vorsteuerabzug entlastet. Der Endverbraucher schließlich sich keine Vorsteuer erstatten lassen, so dass sein Verbrauch endgültig mit Umsatzsteuer belastet bleibt.
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Würde Unternehmer A seine Ausfuhrlieferung in Deutschland der Umsatzsteuer unterwerfen müssen, wäre dies im Ergebnis die Besteuerung eines Verbrauchs in Deutschland, der nicht eingetreten ist. Der Verbrauch kann logischerweise nur im Bestimmungsland besteuert werden, solange die Ware dort verbleibt. Die Ausfuhrlieferung ist deshalb steuerfrei.
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Trotzdem muss der Vorsteuerabzug erhalten bleiben, denn bei Versagung des Vorsteuerabzugs würde mittelbar ebenfalls eine Endverbraucherbesteuerung eintreten, weil keine Entlastung von der durch den Vor-Lieferanten abgeführten Umsatzsteuer (Vorsteuer) eintritt.
=> Alles klar?
Ciao!
Nemo