Hallo
Angenommen ich bin 70 und ich möchte eine Sofortrente mit einer Garantiezeit von 20 Jahren (also keine Garantie der Höhe sondern der Laufzeit der Zahlung), was heißt, dass im Fall meines Todes mit 75 Rente an die Erben für weitere 15 Jahre gezahlt wird?
ES GIBT ABER EINE BEGRENZUNG BEI DEN VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN, die im FALL vom 70 Alter nur 10 Jahre Garantiezeit erlauben.
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Frage der Besteuerung handelt. Soweit ich weiß wird die Rente mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei einer längeren Garantiezeit würde der Vertrag nicht mehr als Rente anerkannt und anders besteuert?
Dazu würde ich gerne mehr wissen.
Gruss
Mathias