Hallo !
Ein Arbeitnehmer,der sich nebenbei selbstständig gemacht hat, bekam Post vom Finanzamt.In diesem Schreiben fordert das Finanzamt eine Abgabe der Steueranmeldung.Er soll für die letzten drei Monate die Umsatzsteuer anmelden.Was soll dieser jetzt genau machen ??? Eine Gewinn/Verlustrechnung aufschlüsseln und muß er irgendwelche Vordrucke o.ä. einhalten ? Muß er dazu auch die Quittungen im Original/als Kopie vorlegen,oder reicht einfach eine Tabelle,was er gekauft und was er verkauft hat ?
Gruß
Frank
Hallo Frank,
er soll seine steuerpflichtigen Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer und seine abziehbaren Vorsteuern beim Finanzamt erklären, die Differenz aus den letzten beiden Beträgen abführen (bzw. sich erstatten lassen) und dafür die ihm wahrscheinlich übersendeten oder im Internet erhältlichen amtlichen Vordrucke verwenden.
Vorher sollte er sich allerdings überlegen ob er nicht Kleinunternehmer ist (vgl. FAQ).
Falls ihm und Dir diese Antwort noch nicht weiterhilft, sollte er sich fachliche Unterstützung holen.
Grüße
Chris
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Hi Frank,
erster Tipp: ruhig bleiben.
und nun weiter: mit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wird man zum Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Folge daraus ist, dass man monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ans Finanzamt schicken darf. Formulare gibts beim Finanzamt. Auf der ersten Seite werden die Umsätze eingetragen, also die Nettoeinnahmen und die in den Ausgangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer. Auf die Rückseite kommt die in den Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer der anderen Unternehmer (Vorsteuer). Das ganze zusammenrechnen und die Voranmeldung ans Finanzamt und Geld überweisen.
ODER:
man ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Wenn die Umsätze inkl. USt weniger als € 17.500 (dies ist ein Jahresbetrag, der im Verhältnis zu den Monaten der Selbständigkeit auf ein Jahr hochzurechnen ist) betragen haben, kannst man sich den oben beschriebenen Ablauf schenken. Man muss nur gegenüber dem Finanzamt erklären, dass man Kleinunternehmer ist.
ABER: als Kleinunternehmer darf in den eigenen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Sollte dies doch passiert sein, kann man Sie ja vielleicht noch ändern, ansonsten „pech gehabt“ und die zu Unrecht ausgewiesene Steuer auch ans Finanzamt überweisen.
In beiden vorgenannten Varianten gilt: am Jahresende noch ne Umsatzsteuererklärung abgeben. Der Kleinunternehmer braucht auf der ersten Seite meist nur eine Zahl einzutragen, der „normale“ Unternehmer muss alle 4 Seiten ausfüllen.
Belege und/oder Tabellen sind für die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht mit einzureichen. Hab aber auch die Erfahrung gemacht, dass die Finanzämter in den Infostellen kompetent bei der Erstellung der ganzen Erklärungen behilflich sind.
BARUL76
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Hi Chris !
Soweit ich informiert bin,hat der Arbeitnehmer bei seiner Anmeldung angegeben,das er Kleinunternehmer ist.Reicht es,wenn er einen Brief an das Finanzamt schreibt, in dem er schreibt,das er Kleinunternehmer ist und keinen Grund sieht die Umsatzsteuern zu bezahlen, da er eh unter dem steuerfreien Einnahmen bleibt ?
Gruß
Frank
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Hi Barul76
Ich denke mal,das der Arbeitnehmer sehr erleichtert sein wird über deine Infos.Da sich seine Monatseinnahmen, wenn überhaupt, auf einige 100 Euro belaufen, glaube ich nicht, das er über 17500 Euro im Jahr an Steuern kommt. Da kann er also beruhigt einen Brief an das Finanzamt schreiben, das er Kleinunternehmer ist und von einer Auflistung und einer Zahlung absieht. Die Nichtnennung der Mehrwert bzw Umsatzsteuer,gilt dieses nur für Rechnungen und Lieferscheine,oder auch bei Quittungen,Internetshops(die listen die Mehrwertsteuer automatisch im Onlineangebot auf), o.ä. ?
Gruß
Frank
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Hi Barul76
Die Nichtnennung der Mehrwert bzw
Umsatzsteuer,gilt dieses nur für Rechnungen und
Lieferscheine,oder auch bei Quittungen,Internetshops(die
listen die Mehrwertsteuer automatisch im Onlineangebot auf),
o.ä. ?
Gruß
Frank
Sämtliche Belege, die von dem Kleinunternehmer gefertigt werden, dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Und noch zum Verständnis. Es geht nicht darum, dass die Steuer € 17.500 betragen darf, sondern die Einnahmen selbst dürfen diesen Betrag nicht übersteigen.
BARUL76
Hi Chris !
Soweit ich informiert bin,hat der Arbeitnehmer bei seiner
Anmeldung angegeben,das er Kleinunternehmer ist.Reicht es,wenn
er einen Brief an das Finanzamt schreibt, in dem er
schreibt,das er Kleinunternehmer ist und keinen Grund sieht
die Umsatzsteuern zu bezahlen, da er eh unter dem steuerfreien
Einnahmen bleibt ?
Gruß
Frank
Brief ist erstmal ausreichend es muss dann allerdings innerhalb von 5 Monaten nach Jahresende eine Umsatzsteuererklärung zum Finanzamt. Bis zur Abgabe der Erklärung kann man sich noch für oder gegen Kleinunternehmerregelung entscheiden
BARUL76