Liebe Fachkundigen,
ich hätte da mal folgende Frage:
Wie ist das mit der Ameldung als Minijob wenn jemand (wegen körperl. Behinderung) vom Sozialamt eine Haushaltshilfe bezahlt bekommt? (Das Sozialamt zahl erst an den Hilfeempfänger und dieser bezahlt dann die Haushaltshilfe - die jedoch namentlich angegeben ist).
Wer muss dann wie anmelden, damit auch alles seine Richtigkeit hat? Soweit ich rausgefunden habe, sind solche Jobs SV-frei aber eben KV/RV-pflichtig oder? Kann man da irgendwelche Freistellungen beantragen?
Der Sozialhilfeempfänger kann doch von seiner Sozialhilfe nicht noch die AG-Abgaben zahlen?!?!?
Vielleich kann mir hier ja jemand dazu Infos geben.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Yvonne
Liebe Fachkundigen,
ich hätte da mal folgende Frage:
Wie ist das mit der Ameldung als Minijob
Minijobs selbst sind bei der Bundesknappschaft anzumelden. Einfach 25% des Auszahlungsbetrages noch mal an die Knappschaft abführen.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse wurde doch grad erst neu geregelt. Sind bei mir in der Ergänzungslieferung noch gar nicht einsortiert.
Sorry
BARUL76
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Yvonne
Hallo Yvonne,
keine Sorge, so teuer wie „barul76“ androht, muss es nicht unbedingt werden. Im Fall Minijob, der in Rahmen der Haushaltshilfe durch eine natürliche Person ausgeübt wird, kostet das einschließlich Lohnfortzahlungsumlage und Pauschsteuer insgesamt 13,3% des Lohnes.
Zuständig für den Einzug dieser Beiträge ist die Bundesknappschaft. Auf der Seite http://www.minijob-zentrale.de findet man detaillierte Infos, auch zur (einfachen) technischen Durchführung des Haushaltsscheckverfahrens, zur Frage von kurzfristigen Beschäftigungen, die die 400-Euro-Grenze überschreiten, zur Frage der Aufstockung von Rentenversicherungsbeiträgen etc.
Das Verfahren, dass der Betroffene in Vorlage tritt und seine Aufwendungen durch das Sozialamt bezuschusst oder erstattet werden, lässt sich wohl kaum einfacher gestalten. Ob hier zur Überbrückung der jeweiligen Bearbeitungsdauer ein Darlehen von etwa einem Monatslohn für die Zeit der Beschäftigung der Haushaltshilfe gewährt werden kann, weiß ich (Buchhalternase, nicht Steuerfuchs und auch kein Sozi-Crack) nicht zu sagen. Was sagt denn der zuständige Sachbearbeiter auf dem Sozi?
Guten Mut trotz allem wünscht
MM
Hallo Martin,
oh, ich hatte zwar die Seite mit den Minijobs gefunden aber mir war nicht klar, dass das was Offizielles ist. Was der Sachbearbeiter beim Sozi sagt, weiss ich noch nicht. Wollte erst mal den entsprechenden Hintergrund haben.
Vielen Dank für alle Antworten.
Gruß
Yvonne
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