4 Monate Deutschland - 7 Monate Belgien

Hallo Wissende,

diese Jahr werde ich einen Teil in Deutschland und den Rest in Belgien arbeiten - weiss jemand, wie das dann mit der Einkommensteuer etc. aussehen wird (v.a. fuer den belgischen Teil)?

Danke schon mal fuer jeden Hinweis,
Uli

Ein paar mehr Infos bitte
Hallo Unwissender :smile:,

  1. Wirst Du in Belgien wohnen und wäre dies Dein einziger Wohnsitz?

  2. Wann genau gehst Du nach Belgien?

  3. Von wem wirst Du bezahlt? Belgischer oder deutscher Arbeitgeber?

  4. Wenn es sich um einen deutschen Arbeitgeber handelt, hat er in Belgien eine Niederlassung, für die Du tätig wirst?

  5. Wenn 4. zu bejahen ist, trägt die
    Niederlassung Dein Gehalt oder die deutsche Mutter?

  6. Handelt es sich bei der evtl. belgischen Niederlassung der deutschen Firma um eine Firma nach belgischem Recht (z.B. N.V., B.V. etc.) oder ist es eine unselbständige Niederlassung im Ausland?

Erst wenn Du mir diese Fragen beantwortest, kann ich Dir definitiv sagen, wo und wie Dein Gehalt versteuert wird.

Gruß,
Raulito
http://www.kukurukuku.de

Hallo Raulito,

  1. Wirst Du in Belgien wohnen und wäre
    dies Dein einziger Wohnsitz?

Hauptwohnen ja, aber vielleicht lasse ich meinen Zweitwohnsitz in meinem Elternhaus

  1. Wann genau gehst Du nach Belgien?

Ab Mai zur Wohnplatzsuche, arbeiten ab 1. Juni.

  1. Von wem wirst Du bezahlt? Belgischer
    oder deutscher Arbeitgeber?

Was ich weiss: ich werde einen belgischen Arbeitsvertrag haben, auch in BEF bezahlt werden. Wie die interne Organisation der dt. Firma das macht kann ich noch nicht sagen.

  1. Wenn es sich um einen deutschen
    Arbeitgeber handelt, hat er in Belgien
    eine Niederlassung, für die Du tätig
    wirst?

Volltreffer, ist ein Informationsbuero einer deutschen Firma.

  1. Wenn 4. zu bejahen ist, trägt die
    Niederlassung Dein Gehalt oder die
    deutsche Mutter?

siehe 3. … wenn ich das wuesste? Ist ein 2-Mann-Buero, also denke ich eher, es ist die deutsche Mutter (allerdings bedenke den belgischen Vertrag…?)

  1. Handelt es sich bei der evtl.
    belgischen Niederlassung der deutschen
    Firma um eine Firma nach belgischem Recht
    (z.B. N.V., B.V. etc.) oder ist es eine
    unselbständige Niederlassung im Ausland?

Wohl eher das zweitere. Auch nach dem Briefpapier zu urteilen.

Erst wenn Du mir diese Fragen
beantwortest, kann ich Dir definitiv
sagen, wo und wie Dein Gehalt versteuert
wird.

Solange Du nicht meine Bankverbindung mit Unterschrift zum Bankeinzug willst :wink: Wuerde mich freuen, wenn Du eine Antwort haettest - kennst Du das aus eigener Erfahrung oder bist Du ‚gelernter Fachmann‘?

Nettes Gruessle,
Uli

Die Lösung
Hallo Uli,

>Solange Du nicht meine Bankverbindung mit Unterschrift zum Bankeinzug willst :wink:

Nee, aber ich werde Dir gleich MEINE Bankverbindung geben, damit Du dahin überweisen kannst :wink:)
Jetzt im Ernst, es waren so viele Fragen erforderlich, weil sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten viele Lösungswege ergeben können und damit ich Dir nicht ständig WENNS und ABERS auftischen muß.
Nachdem was Du geschrieben hast, ist die Lösung aber relativ einfach. Du bist schon allein deshalb nur in Belgien mit Deinem dortigen Gehalt steuerpflichtig, weil Du Dich dort mehr als 183 Tage im Steuerjahr (2000) zur Arbeitsausübung aufhältst. Welcher Form der Besteuerung Du allerdings in Belgien unterliegst, weiß ich nicht, da ich keine Ahnung von belgischem Steuerrecht habe. Klar ist nur, daß Du nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Belgien dort versteuern mußt.

Ein kleines Problem kann sich im Wegzugsjahr (also 2000) in Deutschland deshalb ergeben, weil in diesem Jahr für Deine deutsche Steuererklärung Dein belgisches Einkommen anzugeben ist. Jetzt wird’s etwas kompliziert. Wenn Du es nicht verstanden hast, melde Dich noch einmal. Deine belgischen Einkünfte unterliegen im Wegzugsjahr dem sog. Progressionsvorbehalt, d.h., sie sind in D steuerfrei, die Steuer wird aber künstlich wegen Deines ausländischen Einkommens um ein paar Prozentpunkte erhöht (wenn Du willst, erkläre ich Dir, wie das funktioniert). Es gibt zwei Rechtsgrundlagen für die Anwendung dieser Regelung. Eine ergibt sich aus dem DBA und ist dann anwendbar, wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt weiter in Deutschland hättest. Die andere ergibt sich aus dem deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) und greift, wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen würdest. Jetzt wirst Du sagen: „Ist mir doch egal, nach welcher der beiden Rechtsgrundlagen der Progressionsvorbehalt anzuwenden ist“. Sollte es aber nicht, weil die Regelung im deutschen EStG umstritten ist und diesbezüglich schon Gerichtsverfahren anhängig sind, während die Regelung im DBA international anerkannt ist. Günstiger aus deutscher Sicht wäre es also erst einmal, wenn Du Deinen Wohnsitz ganz nach Belgien verlegen würdest, wobei die bloße Meldung der elterlichen Wohnung als Zweitwohnsitz in D sowieso nicht dazu führen wird, daß man diese als steuerlichen Wohnsitz anerkennt. Hierfür müßtest Du diesen auch mit gewisser Regelmäßigkeit nutzen.
Ob sich allerdings für Dich in Belgien ein Nachteil ergibt, wenn Du nur dort einen Wohnsitz hast, kann ich Dir nicht sagen. Hierfür müßte man das belgische EStG kennen.

Schwieriger wird es, wenn Du irgendwann einmal wieder zurückkommst und Dein Aufenthalt in Belgien in diesem Steuerjahr (Zuzugsjahr) weniger als 183 Tage gedauert hat. Um dann die richtige Lösung zu finden, sind die Fragen wichtig, die Du mir noch nicht beantworten konntest. Aber soweit ist es ja noch nicht.

Alles klar? Wenn nicht, melden.

Raulito
http://www.kukurukuku.de/inde2.htm

P.S.
>Wuerde mich freuen, wenn Du eine Antwort haettest - kennst Du das aus eigener Erfahrung oder bist Du gelernter Fachmann’?

Ich habe den „Schmutz“ studiert und solche Fragen wie Deine gehören zu meinem täglich Brot.