Hallo,
wenn ein Angestellter nebenberuflich ein Buch geschrieben hat und dieses nun über den Handel und über die eigene Website verkauft, muss er ja auch Rechnungen schreiben. Auf einer Rechnung sollte immer die Mehrwertsteuer angegeben sein, für die Buchhaltung des Käufers.
Der Angestellte hat ein Gewerbe angemeldet. Man ist aber erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe des Gewerbes Mehrwertsteuerpflichtig. Ist das korrekt?
Wenn dies so ist, braucht man trotzdem eine Mehrwertsteuer-Nummer, um eine Rechnung zu schreiben?
Gruß
Nina
Hallo Nina,
ich versuch mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Der Angestellte hat ein Gewerbe angemeldet. Man ist aber erst
ab einer bestimmten Umsatzhöhe des Gewerbes
Mehrwertsteuerpflichtig. Ist das korrekt?
Nein nicht ganz. Grundsätzlich bist Du mit jedem Euro Umsatz den Du fährst auch umsatzsteuerpflichtig. Außer Du beantragst beim zuständigen Finanzamt die Besteuerung als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Das geht allerdings nur wenn der Unternehmer im vorangegangen Kalenderjahr einen Umsatz zzgl. Steuer i. H. v. nicht mehr als 16.620 € (2002) hatte und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € (2002) nicht übersteigen wird.
Wenn dies so ist, braucht man trotzdem eine
Mehrwertsteuer-Nummer, um eine Rechnung zu schreiben?
Eine Steuernummer hast auch Du wenn Du schon Steuererklärungen abgibst. Das ist die die Du in Deiner Steuererklärung einträgst, bzw. im Einkommensteuer-Bescheid des Finanzamts erwähnt wird.
wenn ein Angestellter nebenberuflich ein Buch geschrieben hat
und dieses nun über den Handel und über die eigene Website
verkauft, muss er ja auch Rechnungen schreiben. Auf einer
Rechnung sollte immer die Mehrwertsteuer angegeben sein, für
die Buchhaltung des Käufers.
Auch nicht ganz richtig. Vorab gleich gesagt, eine Mehrwertsteuernummer gibt es genausowenig wie ein Mehrwertsteuergesetz (gabs mal irgendwann um 1960 rum, und das auch nur 1 jahr). Grundlegend nennt man sie Umsatzsteuernummer oder einfach Steuernummer.
Die Bundesregierung hat zum 1.1.2004 EU-Recht in nationales Recht umgesetzt und die bestimmungen für ordnungsgemäße Rechnungen verschärft bzw. erweitert. Unter anderem muss jeder Unternehmer seit 1.1.2004 seine vom Finanzamt erteilte Steuernummer auf seinen Ausgangsrechnungen angeben. Dies geschieht nicht um beispielsweise Unternehmen die Abwicklung zu erleichtern sondern dies hat für das Finanzamt ganz eigene Zwecke. Dadurch kann der Bearbeitungsaufwand bei Außenprüfungen erheblich vereinfacht werden, und Kontrollmitteilungen der Finanzbehörden können so effizienter bearbeitet werden.
Die Unternehmen legen nur deshalb darauf wert korrekte Eingangsrechnungen zu bekommen (Angabe der Steuernummer auf der Rechnung ist eine solche Voraussetzung), da ab dem 01.07.2004 bei fehlerhaften Rechnungen der Vorsteuerabzug versagt wird.
Wennst noch Fragen hast lass es mich wissen. 
Nice weekeeeeeeeeeeeeeennnnddd…
Alex
ich versuch mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
hallo alex,
vielleicht kann ich dich ja nochmehr erleuchten 
[…]Außer Du beantragst
beim zuständigen Finanzamt die Besteuerung als
Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG.
das muss korrekt heissen: wenn man unter der umsatzgrenze von § 19 UStG ist, ist man kleinunternehmer. man kann aber auf die anwendung der kleinunternehmerregelung verzichten! die KU-regelung beantragt man nicht, man beantragt das gegenteil!
Das geht allerdings
nur wenn der Unternehmer im vorangegangen Kalenderjahr einen
Umsatz zzgl. Steuer i. H. v. nicht mehr als 16.620 € (2002)
hatte und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € (2002) nicht
übersteigen wird.
und ab 1.1.2003 sind es 17.500 EUR umsatz p.a. im max.
mfg vom
showbee