Ansatz Telefonrechnung

Hallo,

ich betreibe ein kleines Gewerbe von Zuhause und frage mich, wie ich meine Telfonrechnung mit in die Abrechnung nehmen kann.
Es ist eigentlich ein Privatanschluss, deren Hauptsächliche Kosten aber gewerblich sind.
Kann ich die Kosten voll einbringen oder prozentual ?

Doro

Hallo Doro,

wenn die Telefonnummer irgendwo auftaucht (Briefkopf, Rechnungen etc…) dann steht dem Abzug als Betriebsausgaben nichts entgegen. Aber auf die Anschrift achten. Wenns die Rechnung für die XY GMBH währe und nur Dein Name draufsteht kann die XY GMBH die Rechnung nicht als Betriebsausgabe absetzen und keine Vorsteuer ziehen. Ich tipp mal es ist für ein Einzelunternehmen.

Im Jahresabschluß dann noch pauschal 100 € + 16 % USt für die Eigennutzung als Eigenverbrauch verbuchen und kein Finanzbeamter der Welt wird sich darüber beklagen (sowas nennt man sachgerechte Schätzung) :smile:. Ist ja sowieso überwiegend geschäftlich.

Gruß,
Alex

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Hallo,

ich betreibe ein kleines Gewerbe von Zuhause und frage mich,
wie ich meine Telfonrechnung mit in die Abrechnung nehmen
kann.

Hi !

Rein von der Rechtslage her hat das Bundesministerium der Finanzen seit 2002 festgelegt: Über einen 3-Monatszeitraum (also zusammenhängend) in den Einzelverbindungsnachweisen sämtliche privaten und betrieblichen Telefonate anzustreichen, dann den Prozentsatz für die betrieblichen Telefonate ermitteln und diesen Prozentsatz aufs Jahr hochrechnen.
Und die ganze Aktion jedes Jahr wiederholen.

BARUL76

Hallo Doro,

erkundige Dich mal bei befreundeten oder Bekannten Kleingewerbetreibenden. Der/die Betroffene (Du) könnte meinen, jeden Cent und jede Nummer fürs FA aufzuschreiben, die sie mit dem privaten Anschluss geschäftlich vertelefonieren. Aber so genau will es das FA gar nicht wissen. Machs wie Alex, der empfiehlt: am besten pauschal oder am Ende vom Jahr geschätzt, z.B. 30% gewerblich. Dann kannste summieren und dann 30% geltend machen. Litertaurtipp für Durchschnitts-Steuerbewanderte: Der große KONZ, da findest Du ALLES zu diesen Themen, für nur knapp 9 Euro.

Gruß COGIT

Litertaurtipp für
Durchschnitts-Steuerbewanderte: Der große KONZ, da findest Du
ALLES zu diesen Themen, für nur knapp 9 Euro.

hi andreas,

von dem tip halte ich persönlich überhaupt NIX! der „durchschnitts-steuerbewanderte“ erkennt schnell, das konz keine tips gibt sondern nur allg. aufzeigt, was wer mit welchem job an ausgaben hat, die mit einnahmen in verbindung stehen. ehrlich, wer ein wenig kennung hat, kennt zusammenhang von betriebseinnahmen-betriebsausgaben oder einnahmen-werbungskosten, weiss was ein privatanteil ist o.ä.

wer selbst mit solchen begriffen überfordert ist, für den ist konz genauso schwachfug…

mfg vom

showbee

Hi !

Rein von der Rechtslage her hat das Bundesministerium der
Finanzen seit 2002 festgelegt: Über einen 3-Monatszeitraum
(also zusammenhängend) in den Einzelverbindungsnachweisen
sämtliche privaten und betrieblichen Telefonate anzustreichen,
dann den Prozentsatz für die betrieblichen Telefonate
ermitteln und diesen Prozentsatz aufs Jahr hochrechnen.
Und die ganze Aktion jedes Jahr wiederholen.

BARUL76

Hallo Barul,

rein rechtlich hast Du natürlich vollkommen recht. Wir hanhaben es so wenn es sich um einen Angestellten mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit handelt.
Schon allein deshalb weil das Finanzamt recht pingelig ist wenn es darum geht bei einem Arbeitnehmer Kosten für das private Telefon/Handy unterzubringen.

Da es sich im genannten Fall jedoch um einen Gewerbetreibenden handelt, habe ich die Art vorgeschlagen wie es auch in der täglichen Praxis angewandt wird. In 7 Jahren Berufspraxis wurden bei keinem Gewerbetreibenden in der genannten Form die abzugsfähigen Telefonkosten ermittelt. Das Finanzamt ist zufrieden sobald ein Privatanteil mit verbucht wird und sich die Kosten in Grenzen halten. Unangemessen währe natürlich wenn 200 € Telefonkosten reinlaufen und nur 50 € Umsatz im Monat da währen - wovon ich jetzt aber nicht ausgehe.
Eine so detaillierte Ermittlung währ schon allein aus Kostengründen absolut praxisfremd. STB kalkuliert mit etwa 100 € Stundenlohn (zumindest mein geiziger Chef :smile: - und die Ermittlung solcher „abzugsfähiger“ Telefonkosten würde rund 1 - 2 Std. mit sich ziehen… dann hast am Ende 200 € abzugsfähige Kosten (Steuervorteil daraus etwa 70 €) und wegen der aufwendigen Arbeit dann nochmal 150 - 200 € mehr STB-Kosten…

So far…

Alex