'Besondere Lohnsteuerbescheinigung...'

Wenn man vom Finanzamt das Formular „Besondere Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2003“ mit der „Lohnsteuerkarte 2003“ zugeschickt bekommt, was muss man dann tun. Ist das nur eine Info oder muss man sich beim Finanzamt/Arbeitegeber melden bzw. reicht es, wenn man das Formular dem zuständigen Finanzamt zuschickt?

Vielen Dank für Ihre Antwort,
Ronny

Hallo Ronny,

so, jetzt nehme ich mich Deiner Frage mal an. Also, es gibt ein Dokument des FA Hamburg, das Du Dir unter dem angegebenem Link anschauen kannst. Aber hab etwas Geduld, es ist eine pdf-Datei, die braucht immer etwas länger bis die runtergeladen ist. Dann siehst Du das Formular. Scrolle runter auf Seite 2, da kommt die Beschreibung und Du siehst, warum die verschickt wird. Die Vordrucke bzw. die Bestimmungen sind bestimmt für jedes Bundesland gleich. Da ich nicht weiß, aus welchen der genannten Gründe Du die Bescheinigung bekamst, kannst nur Du das bestimmen.

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/finanz…

Wie ich vermute und die Dir zugeschickte Bescheinigung für 2003 ist, musst Du die in Deiner nächsten Steuererklärung mitvernudeln. Oder Dein Arbeitgeber hatte für 2002 keine Lohnsteuerkarte mehr von Dir und benötigte deswegen die besondere Bescheinigung (siehe z.B. I.1.) und das FA aus Einfachheitsgründen Dir die Bescheinigung für 2003 gleich mitgeschickt, obwohl Du alles für 2003 rechtmäßig abgegeben hast.

Wie gesagt, musst Du nachprüfen. Sollte ich Dir geholfen haben, freue ich mich über eine Bewertung. Sonst frag weiter.

Herzlicher Gruß

COGIT

Ist das nur eine Info oder muss man sich beim Finanzamt/Arbeitegeber melden bzw. reicht es, wenn man das Formular dem zuständigen Finanzamt zuschickt?