angenommen ein Unternehmer ist auf Rechnungen USt-Ausweisungs berechtigt und hat einen Einzelhandelsverkauf von CDs im Gewerbeschein eingetragen, möchte aber kurzfristig auch mal Videos anbieten.
Was ist wenn er auf den Videos auch die USt. auf den Rechnungen ausweist obwohl diese nicht im Gewerbeschein drin stehen, ist dies verboten?
nein, ein Verbot halte ich für ausgeschlossen. Das Wesentliche ist ja die Anmeldung, die Eintragung der Art dient ja nur für das Gewerbeamt, die Deine Anmeldung dann an ca. 12 weitere Ämter, Behörden, Aufsichtsinstanzen weitergibt, zu prüfen, ob Du für Dein Gewerbe eine Zulassung brauchst. Deswegen das Freifeld für die Art des Gewerbes. Solltest Du einen Früchtehandel aufmachen, muss Dein Geschäft nach dem Lebensmittelrecht eingerichtet sein,d.h. Fließenboden, genehmigte Lagerräume etc. Solltest Du Waffen verkaufen wollen, das gleiche.
Nun hast Du CDs eingetragen. OK!
Was ist wenn er auf den Videos auch die USt. auf den
Rechnungen ausweist obwohl diese nicht im Gewerbeschein drin
stehen, ist dies verboten?
Nein, ausweisen kannst Du - m.E. - alles, außer es Bedarf einer Genehmigung. Nun aufpassen: Wo Du aufpassen musst - und da bitte zuerst erkundigen, bevor Du handelst - ob Videos generell genehmigungspflichtig sind (da eben auch heikle Ware dabei sein kann, FSK 18 etc.) und v.a. wegen Erwachsenenware. Da ganz genau aufpassen !!! Das kann hohe Strafen kosten, alleine wenn Du schon Verkaufsvideos (Pornos) ausversehen frei liegen lässt und Jugendliche diese unverdeckt sehen! Gerade in Zeiten von Kinderpornos und Handel etc. sind die Behörden in höchster Alarmbereitschaft.
Also, lieber erst beim Gewerbeamt oder LRA anrufen, als übel Ärger bekommen. Wegen Fragen zur Ust Ausweisung - das Finanzamt weiß alles!
Alle Angaben waren unverbindlich und ohne Gewähr auf Richtigkeit.
Was gewerberechtlich angemeldet ist, interessiert für Zwecke der Umsatzsteuer nicht im Geringsten. Würden also Verkäufe mit Einnahmerzielungsabsicht erfolgen, gehörten diese in den Rahmen des einheitlichen Unternehmens.
Es wäre natürlich trotzdem eine Änderung der Gewerbeanmeldung vorzunehmen, ggf. nachträglich.
Was ist wenn er auf den Videos auch die USt. auf den
Rechnungen ausweist obwohl diese nicht im Gewerbeschein drin
stehen, ist dies verboten?
hi collinz,
§ 40 Abgabenordnung: „Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.“
selbst wenn du gg. die beschränkungen der gewerbeerlaubnis verstößt, der umsatz bleibt dennoch steuerbar. ein ausweis der umsatzsteuer auf der rechnung ist aber nicht voraussetzung der steuerbarkeit. das finanzamt wird auch hier ust erheben.