weiss jemand wie und wo man bei dem Elstar online Formular den Kinderfreibetrag eingeben muss, damit er in die Berechnung mit eingeht?
Fallbeispiel: Eheleute, zusammen veranlagt, gemeinsame Wohnung, Mann hat beide Kinder auf der Steuerkarte, auf der Steuerkarte eingetragener Freibetrag 5276 Euro.
Auf dem Elstar Formular gibt es keine Stelle wo dieser Freibetrag eingetragen werden kann.
In der letzten Einkommenssteuererklärung hatte der damalige Steuerberater die Kinderbetreuungskosten angegeben allerdings mit 0 Euro Gesamtaufwand.
Macht das Sinn?
geht es vielleicht um die „amtliche“ Software Elster?
Dort entspricht die Erfassungsoberfläche genau den amtlichen Formularen. Wenn man „Anlage Kind“ anklickt, übernimmt und dann ausfüllt, wird die Vergleichsrechnung Kinderfreibetrag/Kindergeld bei der Berechnung angestoßen und bei der Veranlagung berücksichtigt.
Die Angabe „Kinderbetreuungskosten 0“ in der ESt-Erklärung aus der Kanzlei hat mit dem Datev-Erfassungsmodus zu tun, der nach Jahren immer noch ein bisschen „DOSig“ ist: Es wird zwischen „Eingabe Löschen“ und „Eingabe Null“ unterschieden.
ja, natürlich Elster (hatte wohl gerade meine Einkaufsliste im Kopf!!)
" wird die Vergleichsrechnung
Kinderfreibetrag/Kindergeld bei der Berechnung angestoßen und
bei der Veranlagung berücksichtigt."
d.h. ohne dass sie gesondert eingegeben werden muss, habe ich das jetzt richtig begriffen? Nur Anlage Kind ausfüllen, gezahltes Kindergeld und so weiter eingeben und gut, der Rest passiert automatisch?
„Die Angabe „Kinderbetreuungskosten 0“ in der ESt-Erklärung aus
der Kanzlei hat mit dem Datev-Erfassungsmodus zu tun, der nach
Jahren immer noch ein bisschen „DOSig“ ist: Es wird zwischen
„Eingabe Löschen“ und „Eingabe Null“ unterschieden.“
ja, dieses Vorgehen entspricht dem geschilderten Modellfall.
Elster sieht zwei Kontrollmöglichkeiten vor: (1) Berechnung und Übermittlung können nur nach einer (einfachen) internen Plausibilitätskontrolle angestoßen werden und (2) Berechnung kann unabhängig von Übermittlung und Ausdruck angestoßen werden; dort treten Kinderfreibeträge in jedem Fall bei der Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer in Erscheinung.
Hallo,
wie Martin schon schrieb, ergibt sich ein eventueller Freibetrag für die Kinder aus deinen Angaben auf der Anlage Kind.
auf der
Steuerkarte eingetragener Freibetrag 5276 Euro.
Der Freibetrag, der auf der Steuerkarte bescheinigt wird, wird wohl aber doch nichts mit den Kindern zu tun haben? Mein Mann hat auch einen Freibetrag, für seine Fahrt zur Arbeit - wird ja als Werbungskosten auf Anlage N eingetragen und taucht dadurch wieder als „Freibetrag“ in der Einkommensteuererklärung auf.
In der letzten Einkommenssteuererklärung hatte der damalige
Steuerberater die Kinderbetreuungskosten angegeben allerdings
mit 0 Euro Gesamtaufwand.
Kinderbetreuungskosten kannst du ebenfalls in der Anlage Kind mit angeben, werden aber nur mit dem Teil angerechnet, mit dem sie 1500 Euro übersteigen. (bei mir z.B. 1700 Euro, werden 200 Euro angerechnet.)