Hallo,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich benutze seit Jahren den Kontenrahemn SKR 03 - logischerweise habe ich fast alle -jedenfalls die von mir in Regel benötigten- Kontonummern im Kopf und brauche nur selten suchen.
Meine Buchhaltung (eine GmbH) mache ich mit Lexware und am Jahresende gebe ich meine SUSA dem Steuerberater und der macht daraus mit Hilfe DATEV die abschließenden Buchungen - G+V - Bilanz und die Steuererklärungen. Danach erhalte ich seine Buchungsliste über die abschließenden Buchungen und ich buche diese in mein Lexware mache einen Jahreswechsel. GUT IS…
Nun habe ich einen anderen Steuerberater und der erzählt mir, dass es Vorschrift sei ab 2005 nur noch den Kontenrahmen SKR 04 zu verwenden.
Ich kanns nicht so recht glauben… Kann ich nicht meine Konten und Kontenklassen frei wählen und daraus meine Auswertungen machen?
Will er sich -da er wahrscheinlich genau wie ich- über Jahre mit SKR 04 arbeitet und hier die Konten „im Kopf hat“ nur die Arbeit vereinfachen?
Mich interressiert ob er recht hat oder nicht. Wo steht dann so etwas?
Hoffe auf aufklärende Reaktionen
Grüße aus Düsseldorf
Joachim