Zukunftsmusik... - Einkommens-Steuer nach Merz

Hallo,

ich weiß, ist noch Zukunftsmusik…
Trotzdem einfach mal in den Raum gestellt…

Eins vorweg:
Ja, ich bin ein Fan striker Vereinfachung (nicht nur im Steuer-Dschungel) - auch wenn es dann hier und da zu kleinen Gerechtigkeits-Unterschieden oder -Problemen kommt.
Uns Deutschen scheint so ein Virus eingeimpft, daß man es JEDEM Fall und Ausnahmefall Recht machen muß - das halte ich für DEN Hauptgrund unseres (Steuer-)Paragraphen-Dschungels.

Aber zum Thema:
Merz’ Vorstellungen - die EKSt. wird nach Stufen berechnet - 12, 24, 36% - mit offenbar klar definierten Kappungsgrenzen.
Habs jetzt nicht genau im Kopf, aber der Sprung von 12 auf 24% EKSt. lag wohl bei 15.000 oder 20.000 Euro.

Erscheint das (politisch, sozial, „rechtlich“) durchsetzbar?

Wie erklärt man dem Typen, der knapp oberhalb eines solchen Sprungs verdient, daß er doppelt soviel EKSt. zahlt wie sein Nachbar, der knapp unterhalb liegt?

„Ruft“ das nicht nach einer neuen Art von Betrug - also eben sein Einkommen unter eine solche Kappungsgrenze zu drücken? (sogar ein Gehaltsverzicht lohnt sich da ja…)

Ich weiß, dieses Alle-oder-Nichts oder auch Fallbeil-Prinzip gibt es auch bei Kindergeld (selbstverdienende Kinder)…

Oder ist das definitv nur ein „Luftballon“?

Ich meeine, so ein linear ansteigender EKSt.-satz ist gerecht und durchaus einfach genug…

Meinungen?

Gruesse,
Ralf

Hallo Ralf,

hier bloß eine Sache zur Klärung der Frage, damit die Diskussion nicht ausrutscht:

Wie erklärt man dem Typen, der knapp oberhalb eines solchen
Sprungs verdient, daß er doppelt soviel EKSt. zahlt wie sein
Nachbar, der knapp unterhalb liegt?

Dieses ist in dem von Merz vorgeschlagenen Stufentarif nicht der Fall. Die Besteuerung mit dem jeweils höheren Prozentsatz bezieht sich nur auf das Einkommen, das die jeweilige Stufe übersteigt. Der Beispielmensch zahlt also bloß auf die letzte Tranche seines Einkommens mehr als sein Nachbar, der höhere Prozentsatz wird nicht von Null an angewendet.

Dies dürfte ein Motiv dafür sein, weshalb in diesem Zusammenhang so viel von der Gesamtentlastung aller Steuerpflichtigen die Rede ist. Schließlich hats in der Partei von Herrn Merz auch etliche Malermeister, Schuster und Gastwirte - die sollten sich möglichst erst nachher darüber ärgern, wo die Entlastung stattgefunden hat.

Schöne Grüße

MM

Erscheint das (politisch, sozial, „rechtlich“) durchsetzbar?

Wenn man das gut genug verkauft, und mit „Vereinfachung“ oder noch besser „Terrorbekämpfung“ begründet, wieso nicht :smile:

Wie erklärt man dem Typen, der knapp oberhalb eines solchen
Sprungs verdient, daß er doppelt soviel EKSt. zahlt wie sein
Nachbar, der knapp unterhalb liegt?

Ohne Berücksichtigung des Hinweises von MM: hatten wir sowas nicht bei der ErbSt schon mal? Da wurde doch dann für diese „Sprung-Grenzen“ auch ein Bereich geregelt, der eine kontinuierliche Anpassung vorsah. War da nicht sogar das BVerfG vorher eingeschaltet?

BARUL76

Danke, Martin - das entkräftet jetzt…
eigentlich meine Frage weitgehend.

So ganz sauber herausgestellt wurde das aber in medialen Berichterstattung auch nicht - andererseits muß ich eingestehen, daß sich der derzeitige Steuersatz auch immer auf den „letzten verdienten Euro“ bezieht - und nicht als Durchschnitts-Satz auf das gesamte Einkommen.

Also, Frage mal allgemeiner in den Raum gestellt:
Wo könnte so ein Stufen-Tarif für Probleme sorgen?

Weiß nicht, ob das real ist - aber er könnte z. B. an den Sprung-Punkten Mehr-Investitionen (bei Selbständigen) bzw. Mehrverdienst (bei Angestellten) bremsen, weil sich mit dann 12% höheren Steuersatz der Mehraufwand nicht mehr lohnt…

Gruesse,
Ralf

hi ralf,

probleme bringt er direkt in meinen augen keine, denn auch der aktuelle tarif hat progressionsstufen (schau mal § 32a Abs. 1 ESTG). es ist hier eher mit psychologischen problemen zu rechnen „ne, den auftrag kann ich nicht annehmen, dann komm ich noch in die höchste steuerklasse“…

zu bedenken ist, das selbst bisher es nicht zu allen steuerpflichtigen durchgedrungen ist, dass die steuerklasse mit der steuererklärung nix zu tun hat. wenn man dann noch irgendwie „neue“ steuerklassen (quasie tarifsparten) suggeriert, kann das psychologische folgen haben.

imho: der tarif ist m.E. nicht das problem, mit einem taschenrechner kann man auch heute schon die steuer berechnen, wenn man das „zu versteuernde einkommen“ und den aktuellen § 32a ESTG hat.

problem ist doch die ermittlung des zvE!!! der tarif für den bierdeckel ist polemik (meine meinung) und völlig sinnlose vereinfachung…

guten morgen noch

vom showbee

Hallo Diskutanten,

problem ist doch die ermittlung des zvE!!! der tarif für den
bierdeckel ist polemik (meine meinung) und völlig sinnlose
vereinfachung…

da liegt der Has im Pfeffer, der Berg ist einmal wieder dabei zu kreißen. Der Tarif ist sicherlich das Harmloseste an der ESt. Das Argument, die aktuelle Krise käme daher, dass Unternehmer und Manager alle bloß noch teilzeit arbeiten, weil der letzte Euro ihres Einkommens so hoch belastet ist, mag irgendwie nicht mit den beobachtbaren Sachverhalten zusammenpassen.

Vereinfachung der Einkommensbesteuerung durch bloße Änderung des Tarifes verdient die Bezeichnung Bauernfängerei. Noch mehr am Rande des Seriösen ist, dass die Werbetrommel dafür unter ständiger Nennung der Namen Kirchhof und Arndt und des „Karlsruher Entwurfes“ gerührt wird.

Ich habe für Spaß mal den Text ausgegraben und war überrascht: Ausgerechnet der im Karlsruher Entwurf vorgeschlagene Tarif ist eben nicht der Merzsche Bierdeckeltarif. Der Text ist dort, wo es im Gegensatz dazu wirklich gilt, herzerfrischend zu lesen:

http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/kirchhof…

So schön es wäre: Politisch kann man eine wirkliche Vereinfachung, die klar auf der Ebene der Ermittlung des zvE stattfinden muss, nicht gut verkaufen, weil sie sich seriös nur negativ formulieren lässt: Streichung des Werbungskostenabzuges, Streichung von diesem und jenem und jenem Freibetrag, Wegfall der Steuerbefreiung von diesem und jenem etc. Ferner ein technisch kaum zu überwindendes Hindernis: Karlsruhe und der Mythos vom Gleichbehandlungsgrundsatz - die Väter unserer damals vom Geist des Antifaschismus getragenen Verfassung würden sich im Grab rumdrehen! Gemeint war mit diesem Verfassungsartikel jedenfalls nicht die steuerliche Gleichbehandlung von Portokosten für Spätaussiedlerwitwen mit einem GdB von mehr als 40% mit der Blumendekorationspauschale, die ein Straßburger Abgeordneter erhält…

Schöne Grüße

MM

Hallo @all,

ich empfinde es wirklich als Verhohnepiepelung (schreibt man das so?) der Bevölkerung, die Veränderung des Einkommensteuertarif a la Merz oder ähnlicher andere Modelle als den großen Wurf zur Revolutionierung des Steuerrechts hinzustellen.

Sicherlich führen für Arbeitnehmer derartige Modelle mit persönlichen Freibeträgen je nach Familienstand zu einer Vereinfachung des Steuerrechts. Bei einem Unternehmer wird man hingegen jedoch auch weiterhin nur den Gewinn der Versteuerung unterwerfen können. Ein Unternehmer kann also weiterhin seine Ausgaben steuermindernd absetzen.

Bei einem Arbeitnehmer werden die Ausgaben dagegen mit persönlichen Freibeträgen abgespeist, auch wenn er hohe Werbungskosten (z.B. doppelte Haushaltsführung) hat… Wie aber soll denn so eine Vereinfachung vom Bundesverfassungsgericht stand halten *maldummfrag*

So long…

Bei einem Unternehmer wird man
hingegen jedoch auch weiterhin nur den Gewinn der Versteuerung
unterwerfen können. Ein Unternehmer kann also weiterhin seine
Ausgaben steuermindernd absetzen.

hi mott,

diese frage habe ich mir auch schon gestellt. immerhin wird ja nur vereinfacht auf dem weg von den einkünften zum zvE, mehr nicht. vielleicht auf noch in §§ 4-7 EStG (es gibt ja noch nix konkretes). es würde dann aber ein gleiches vollzugsdefizit bestehen, da betriebsprüfungen wohl nicht umfassend vorgenommen werden können.

wie oft habe ich (leider) gewinnermittlungen / nebst kontennachweis beim finanzamt eingereicht und trotz völlig unplausibler angaben kam der bescheid zurück wie die steuererklärung erstellt und ein § 164 AO war auch nicht zu finden…

hier kann und wird sich nix ändern, es sei denn:

  1. man versteuert auch bei gewerbe, landwirten und freiberuflern die einnahmen. dies idee widerstrebt mir persönlich, da ein notar mit 500.000 EUR umsatz seine 150.000 EUR gewinn machen kann, ein landwirt bei 500.000 EUR umsatz vielleicht gerade mal unter dem grundfreibetrag bleibt …

  2. oder man erstellt jährlich tabellen zu betriebsausgaben %saetzen. das BMF erstellt p.a. eine umfassende liste mit selbständigen berufen und setzt den betriebsausgabenabzug in % von den einnahmen fest (einzeländler dann 90%, notar 20% usw.). für besondere aussergewöhnliche aufwendungen besteht antragsrecht, diese neben der pauschale anzusetzen, jedoch nur gg. einzelnachweis.

  3. alles bleibt beim alten und es ist tatsaechlich augenwischerei ;(

bin gespannt… vielleicht will ja deshalb hr. merz keinen gesetzentwurf ausformulieren…

mfg vom

showbee

Hi Mott,

Du sprichst hier von Verhohnepiepelung (ich weis auch nicht ob man das so schreibt) irgendwie wiederholst in Deinem Beitrag aber auch nur die ewig gleichen Märchen von der Bevorzugung der Unternehmer. Dadurch fühle ich mich verhohnepiepelt.

Hier mal ein paar Diskussionspunkte meinerseits:

Wie macht denn jetzt der Unternehmer seine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend (legal)? Wohl auch wie ein Arbeitnehmer.
Gleiches gilt für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb.
Was passiert wohl, wenn das alles für den AN gestrichen wird und durch einen AN-Pauschbetrag ersetzt wird?
Der AN hat seinen Pauschbetrag, der Unternehmer? Keinen Pauschbetrag.

Das Beispiel mit der angestellten und der selbständigen Hebamme ist hoffentlich bekannt (steuerfreie Nachtzuschläge).

Ein schönes aus dem Leben gegriffenes Beispiel fällt mir noch zu den Fahrtkosten ein (hat jetzt aber nichts mehr mit Unternehmern zu tun):

A und B arbeiten beide in München.
A hat eine Mietwohnung in München (50% qm, 1000 €), fährt er mit der U-Bahn zur Arbeit 30€ x 12 = 360 € WK
B möchte gerne auf dem Land wohnen, fährt auch gerne Auto (hasst öffentl. Verkehrsmittel) --> Wohnung auf dem Land (100qm 600€, Fußbodenheizung, offener Kamin, Garage …), fährt jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit, 60 km x 220 Tage x 0,30 € = 3.960 € WK.
Ist das gerecht?

Ein einfaches Steuersystem á la Kirchhof (von mir aus auch Merz) würde die Ungerechtigkeiten die es mit sich bringt, bei weiten dadurch kompensieren, dass nicht mehr die nicht und schlecht beratenen zu viele Steuern zahlen.

Grüße
Chris

P.S.: Die Verhohnepiepelung findet m.E. hauptsächlich auf Seiten von Politikern und Journalisten statt, welche die Materie nicht mal ansatzweise verstehen und deshlab nur Halbwahrheiten von sich geben.