ist es neuerdings so, daß man Aufwendungen die jemand in Ausübung für seinen anerkannten (Jugendverein) Verein hat, im Lohnsteuerjahresausgleich absetzen kann? Wenn das so sein sollte, wo bekommt man detaillierte Informationen zu diesem Sachverhalt?
Hallo,
in einem Ehrenamt bekommst du normalerweise kein „Gehalt“ sondern eine Aufwandsentschädigung. Diese ist bis zu einem bestimmten Betrag (frag mich bitte nicht, wie hoch der ist - zu DM Zeiten waren das 3.600,-) steuerfrei (Übungsleiterpauschale).
Damit sind die Aufwendungen abgegolten.
Du kannst Aufwendungen absetzen, wenn sie höher sind, als dieser Freibetrag (so wurde mir nach meiner ÜL-Ausbildung vom Finanzamt gesagt).
Gruß
HaWeThie
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in einem Ehrenamt bekommst du normalerweise kein „Gehalt“
sondern eine Aufwandsentschädigung. Diese ist bis zu einem
bestimmten Betrag (frag mich bitte nicht, wie hoch der ist -
zu DM Zeiten waren das 3.600,-) steuerfrei
(Übungsleiterpauschale).
Und genau da ist ja das Problem. Es geht um keinen Sportverein in dem man als Übungsleiter tätig ist, sondern als Jugendgruppenleiter in einer Jugendnaturschutzorganisation. Und da gibt´s keine ÜLP.
Damit sind die Aufwendungen abgegolten.
Das fällt also weg.
Du kannst Aufwendungen absetzen, wenn sie höher sind, als
dieser Freibetrag (so wurde mir nach meiner ÜL-Ausbildung vom
Finanzamt gesagt).
So, und wie sieht´s nun aus? Es geht auch um die Frage, wie man so etwas nachweisen muß um es anerkannt zu bekommen… Bzw. welche Art von Kosten absetzbar sind.
Und genau da ist ja das Problem. Es geht um keinen Sportverein
in dem man als Übungsleiter tätig ist, sondern als
Jugendgruppenleiter in einer Jugendnaturschutzorganisation.
Und da gibt´s keine ÜLP.
Aber irgendeine Leistung wirst du doch unenetgeltlich oder zumindest verbilligt erhalten. oder vielleicht gibts ja doch noch irgendwo ein bischen Geld. Ich seh eine solche Tätigkeit durchaus als eine unter dem § 3 Nr. 26 EStG fallende an (Ausbilder, Erzieher, Betreuer).
Wie die Aufwendungen dann zu behandeln sind, findet sich R 17 Abs. 9 LStR.
Wenn also Einnahmen (nicht nur Geld, sondern auch in Geldeswert) vorliegen, sehe ich für die Anwendung der LStR keine Probleme. Es müßte lediglich noch definiert werden, ob es eine nichtselbständieg oder eine selbständige/gewerbliche Tätigkeit ist. Das dürfte sich aber wohl aus der vertraglichen Gestalltung und evtl. auch aus der Art des Versicherungsschutzes ergeben.
So, und wie sieht´s nun aus? Es geht auch um die Frage, welche
Art von Kosten absetzbar sind.
Wie üblich, Telefon, Fahrten, Verpflegungsmehraufwand, Fachliteratur, sonstiges „Unterrichtsmaterial“ (Kopien, Spaten?,…)
Aber irgendeine Leistung wirst du doch unenetgeltlich oder
zumindest verbilligt erhalten. oder vielleicht gibts ja doch
noch irgendwo ein bischen Geld. Ich seh eine solche Tätigkeit
durchaus als eine unter dem § 3 Nr. 26 EStG fallende an
(Ausbilder, Erzieher, Betreuer).
Wie die Aufwendungen dann zu behandeln sind, findet sich R 17
Abs. 9 LStR.
Die einzige Leistung die der betreffende erhält, wäre in diesen Fällen die „nichtbezahlung“ des Unkostenbeitrages, da der Betreuer ja arbeitet. Ansonsten gibt´s kein Geld - > deswegen ja ehrenamtlich. ich finde überall wo Geld gezahlt wird ist es mit dem ehrenamtlichen nicht mehr so weit her (Aber das ist ein ganz anderes Thema… )
Wenn also Einnahmen (nicht nur Geld, sondern auch in
Geldeswert) vorliegen, sehe ich für die Anwendung der LStR
keine Probleme. Es müßte lediglich noch definiert werden, ob
es eine nichtselbständieg oder eine selbständige/gewerbliche
Tätigkeit ist. Das dürfte sich aber wohl aus der vertraglichen
Gestalltung und evtl. auch aus der Art des
Versicherungsschutzes ergeben.
Einen Vertrag im herkömmlichen Sinne gibt es nicht. Es ist einfach so das ein Mitglied eines Vereines eine Gruppenleitertätigkeit übernimmt und über die Haftpflicht des Vereines bzw. des Landes Rheinlad-Pfalz haftpflichtversichert ist.
Wie üblich, Telefon, Fahrten, Verpflegungsmehraufwand,
Fachliteratur, sonstiges „Unterrichtsmaterial“ (Kopien,
Spaten?,…)
Aber alles irgendwie dokumentiert, denke ich mal.
Also so wie ich das sehe, kommt man wohl um einen Steuerberater nicht herum - das ist ja komplizierter als die Programmierung von Windows… Also ich persönlich muß kapitulieren…
Aufwendungen in diesem zusammenhang scheitern m.e. an der steuerlichen anerkennung, da sie nicht mit einkünften in verbindung stehen…
sonderausgabenabzug als spende könnte in betracht kommen - verzicht auf erstattung von aufwendungen - muss geprüft werden ob der verein/organisation berechtigt ist, spendenquittungen auszustellen…
Also so wie ich das sehe, kommt man wohl um einen
Steuerberater nicht herum - das ist ja komplizierter als die
Programmierung von Windows… Also ich persönlich muß
kapitulieren…
m.E. ist die Sache ganz einfach. Das ganze ist Dein Privatvergnügen und hat keine steuerliche Auswirkung.