Augen OP steuerlich absetzbar?

Hallo zusammen,

es gibt ja seit einigen Jahren die Möglichkeit, Fehlsichtigkeit mittels einer Laser-OP zu korrigieren.
Die Krankenkassen übernehmen solche Kosten nicht, soviel weiss ich.

Sind die Kosten aber vielleicht steuerlich als aussergewöhnliche Belastung oder Sonderausgaben absetzbar?

Da eine solche OP um die 4000 Euro kostet, wäre das gut zu wissen.

Danke im voraus für jede Hilfe.

Gruss
Hardy

Sind die Kosten aber vielleicht steuerlich als
aussergewöhnliche Belastung oder Sonderausgaben absetzbar?

Da eine solche OP um die 4000 Euro kostet, wäre das gut zu
wissen.

Die Steuergerichtsbarkeit geht in immer mehr Fällen dazu über, die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung von einem amtsärztlichen Attest oder einem Attest des MdK abhängig zu machen. Wenn sowas vorläufig nicht zu bekommen ist, sollte vielleicht ein klärendes Gespräch vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt weiterhelfen. Stichwort „verbindliche Auskunft“.

BARUL76

Hallo Erekose,

ohne es überprüft zu haben, stell ich mal folgende These auf:
Da die Kosten für eine Brille zweifellos als aussergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, kann wohl für eine Augenoperation welche die Brille in Zukunft unnötig macht, nichts anderes gelten.

Grüße
Chris

hi,

hatte schon 2 steuererklärungen durch die haende gehen lassen. die bescheide waren immer positiv, obwohl es wie du sagtest 4000 EUR bzw. 8-10.000 DM waren.

aber immer beachten: steuerlich abzugsfähig ist nicht der volle betrag, sondern nur der betrag, der die „zumutbare belastung“ übersteigt. diese ZB ist ein %anteil deiner einkünfte. den %satz kannst du § 33 EStG entnehmen.

mfg vom

showbee

p.s. ich trag lieber brille, habe angst vor schnippschnipp am auge … :0

Hallo,

außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn die Aufwendungen zwangsläufig erwachsen, d. h. wenn man sich den Kosten nicht entziehen kann. Unstreitig dürften außergewöhnliche Belastungen nur dann vorliegen, wenn sich die Sehschwäche nicht mehr durch eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) ausgleichen lässt und die Operation daher unumgänglich ist. In diesen Fällen übernehmen meines Wissens auch die Krankenkassen -zumindest teilweise- die Kosten der Operation.

Übernimmt die Krankenkasse keine Kosten, spricht dies eher dafür, dass die Operation medizinisch nicht notwendig war und die Kosten somit auch nicht zwangsläufig entstehen. Denn man kann sich ja auch dieser Operation unterziehen, weil man sich durch das Tragen einer Brille als hässlich empfindet, die Operation also nur eine sog. Schönheitsoperation ist.

In diesem Fall wird man natürlich auch wohl kaum ein ohne amtsärztliches Attest, bzw. einer Bescheinigung des Medizinischen Dienst der Krankenkasse erhalten, da keine medizinische Notwendigkeit der Operation vorliegt.

Mein Rat. Vor der Operation Rücksprache mit der Krankenkasse, einem Amtsarzt (z. B. beim Gesundheitsamt) oder/und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen halten, ob eine entsprechendes Attest über die medizinische Notwendigkeit der Operation ausgestellt werden kann.

So long…

Vielen Dank für die Infos,
ich werde den zuständigen Sachbearbeiter mal anrufen und nachfragen bevor ich eine OP überhaupt in Erwägung ziehe und zu Sparen anfange.

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