Hallo,
ein neues Gesetz/Vorschrift schreibt vor, daß zukünftig Rechnungsnummern fortlaufend geführt werden müssen.
Ein Selbständiger schrieb bisher z.B. das Datum rückwärts plus eine Zahl:
040310-1, 040310-2 und beim nächsten mal ( am 11.3. waren keine Umsätze) 040312-1
Das ist meiner Meinung nach fortlaufend. Es gibt aber Leute (auch Steuerberater) , die behaupten, das wäre nicht zulässig, weil nicht lückenlos.
Was ist Euere Meinung dazu?
Falls wirklich eine lückenlose Nummerierung (z.B. 04-01, 04-02, 04-03) nötig wäre, würde der Kunde, der z.B. die Rechnung 04-23 im Januar und 04-44 im Februar bekommt, damit erkennen können, daß ich inzwischen 19 Rechnungen geschrieben habe und meine Geschäftsgeheimnise erfahren. Das fände ich ziemlich unfair.
Wer hat nun recht?
Danke
Martin
Hallo Martin,
dieses BMF-Schreiben http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage22503/BM…
dürfte alle Deine Fragen beantworten.
Ergebnis vorweg: Deine Methode ist zulässig, Du hast sozusagen einen für jeden Tag einen eigenen Nummernkreis.
Grüße
Chris
hi chris,
tja da bin ich ja erstaunt. habe ich beim ersten überfliegen des schreibens wohl übersehen.
aber an alle: welchen sinn hat eine „fortlaufende“ rechungsnummer, wenn ich jeden tag neu zu zaehlen anfange?
nehmen wir die tageskreisvariante:
- problem wenn es an einem tag keine rechnung gibt, gleich ein hinweis/spur auf hinterziehung?
- problem wenn ein tag weniger rechnungen geschrieben werden?
- wer will prüfen ob die letzten rechnungen je tag auch geschrieben wurden?
m.E. macht „fortlaufende“ nummer nur sinn, wenn sie wirklich vom 1.1. eines jahres bis zum 31.12. von NuLL bis x durchläuft …
kopfschütteln für diesen „grossen wurf“
mfg vom
showbee
Hallo Chris,
Danke für den Link, steht alles drin.
Martin
Hallo showbee,
da hast Du irgendwie schon recht.
Da kann man wohl mal wieder nur sagen: „Klingt komisch, ist aber so!“
Grüße
Chris