Überschussrechnung von Kleinuntern. nach §19UStG

Ein als Angestellter Arbeitnehmer hat beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer beantragt um als Freiberufler im Bereich Grafik Design etwas dazuzuverdienen. Er beantragte gemäß §19UStG als Kleinunternehmer behandelt zu werden, da keine Umsätze, höher als die §19UStG entsprechende Grenze zu erwarten waren. Außerdem, um den Aufwand der monatlichen Erklärung von Geschäftstätigkeiten aus dem Weg zu gehen. Auf Rechnungen wurde dementsprechend keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Kann der Angestellte die Anschaffung eines Computers und einer Digitalkamera, die für diese Arbeit nötig waren, als Ausgabe in der Überschussrechnung den Einnahmen gegenüberstellen?

Kann der Angestellte die Anschaffung eines Computers und einer
Digitalkamera, die für diese Arbeit nötig waren, als Ausgabe
in der Überschussrechnung den Einnahmen gegenüberstellen?

Hi !

eines darf vorweg angemerkt werden. Die Behandlung bei der Umsatzsteuer und bei der Überschussermittlung sind autark zu betrachten, d.h. die Einordnung als Kleinunternehmer hat keine Auswirkungen auf die Erstellung der Überschussrechnung.

und zweitens. selbstbverständlich dürfen die Aufwendungen für die selbständige Tätigkeit als Aufwand berücksichtigt werden. Allerdings nur im Rahmen von Abschreibungen. Also nicht im jahr der Verausgabung den gesamten Betrag absetzen, sondern gemäß den AfA-Tabellen den Computer über 3 Jahre und die Kamera auf 7 Jahre abschreiben.
Anderes würde nur dann gelten, wenn der Anschaffungsbetrag je Wirtschaftsgut unter € 410,00 (Ohne USt) gelegen hat. Dann kann das Wirtschaftsgut sofort in voller Höhe abgeschrieben werden (sog. Geringwertiges Wirtschaftsgut). Denke mal, das könnte für die Kamera zutreffen.

BARUL76

Hey, vielen Dank schonmal!

Ein paar Fragen hab ich noch:
1.) Der Kleinunternehmer kann doch dann den vollen Kaufpreis absetzen inkl. im Kaufpreis enthaltener Mehrwertsteuer oder?

2.) Wo kann man so eine Tabelle einsehen und setzt der Kleinunternehmer im Fall von 3 Jahren dann pro Jahr genau ein Drittel der Summe ab?

Besten Dank im Voraus
schöne Grüße
alectronix

1.) Der Kleinunternehmer kann doch dann den vollen Kaufpreis
absetzen inkl. im Kaufpreis enthaltener Mehrwertsteuer oder?

ja

2.) Wo kann man so eine Tabelle einsehen

hab da jetzt nich weiter recherschiert, aber durchaus möglich, dass die AfA-Tabellen auch im Netz´zu finden sind. Jedes Finanzamt und jeder Steuerberater dürften die aber auch haben.

und setzt der
Kleinunternehmer im Fall von 3 Jahren dann pro Jahr genau ein
Drittel der Summe ab?

im Prinzip ja,
ABER: bis 2003 galt noch die sogenannte Vereinfachungsregel. Danach durfte (vorausgesetzt kein Rumpfwirtschaftsjahr, also Beginn der Tätigkeit während des Jahres) bei Anschaffung im ersten Halbjahr der volles Jahres-AfA-Betrag angesetzt werden, bei Anschaffung im zweiten Halbjahr nur der halbe Jahres-AfA-Betrag. Ab 2004 wurde diese Vereinfachungsregel gestrichen und es muss monatsweise abgeschrieben werden.

Und nun noch kurz zum Rumpfwirtschaftsjahr, falls so eines hier einschlägig ist: Angenommen, die Tätigkeit wird im Mai aufgenommen. Dann werden als Dauer des Wirtschaftsjahres 8 Monate angesetzt. Anschaffungen in den ersten 4 Monaten rechtfertigen dann den Ansatz von AfA für 8 Monate, Anschaffungen ab September lassen zumindest noch Abschreibung für 4 Monate zu.

Hoffe, das reicht erstmal.

BARUL76