Hallo,
ich habe eine Frage zu den Umsätzen einer Bar oder eines Restaurants.
Kennt da jemand eine gute Seite oder weiß wie hier der Überschuss an das Finanzamt weitergegeben wird.
Muss keine lange Antwort sein.
Grüße
Aische
Hallo,
ich habe eine Frage zu den Umsätzen einer Bar oder eines Restaurants.
Kennt da jemand eine gute Seite oder weiß wie hier der Überschuss an das Finanzamt weitergegeben wird.
Muss keine lange Antwort sein.
Grüße
Aische
Hallo,
ich habe eine Frage zu den Umsätzen
hab das hier mit den Umsätzen erst geschrieben, nachdem ich unten schon geantwortet hatte. Geht es hier um die Frage der Umsatzsteuer oder der Einkommensteuer? unten bin ich von Einkommensteuer ausgegangen. Werd hier noch mal kurz zur Umsatzsteuer Stellung nehmen:
Umsatzsteuer-Voranmaldungen als frisch gebackener Unternehmer die ersten 2 Jahre monatlich zum Finanzamt. Danach Umsatzabhängig quartalsweise oder jährlich. Vordrucke gibts beim Finanzamt. auf die erste Seite kommen die Einnahmen (netto) und die darauf entfallende USt. Auf Seite zwei kommen die in den Eingangsrechnungen ausgewiesenen USt-Beträge, die als sog. Vorsteuer die Zahllast an das Finanzamt verringern.
einer Bar oder eines Restaurants. Kennt da jemand eine gute Seite
nee, leider nich
oder weiß wie hier der
Überschuss an das Finanzamt weitergegeben wird.
jaa. Das ist wie sonst auch. Die Betriebsausgaben (inkl. Abschreibung) den Einnahmen (inkl. Entnahmen für Verpflegung) gegenüberstellen. Bis einschließlich 2003 formlos, ab 2004 auf dem amtlichen Vordruck. Den so ermittelten Gewinn in die Anlage GSE eintragen und zusammen mit dem Mantelbogen beim Finanzamt abgeben.
Muss keine lange Antwort sein.
Denke mal, im Gastrobereich sollte immer noch auf zwei weitere Umstände hingewiesen werden:
BARUL76
neue Frage
Hi
danke für deine Antwort.
Umsatzsteuer - Vorsteuer ist klar.
Kann ich mit meiner Bar als Keinunternehmer auftreten?
jaa. Das ist wie sonst auch. Die Betriebsausgaben (inkl.
Abschreibung) den Einnahmen (inkl. Entnahmen für Verpflegung)
gegenüberstellen. Bis einschließlich 2003 formlos, ab 2004 auf
dem amtlichen Vordruck. Den so ermittelten Gewinn in die
Anlage GSE eintragen und zusammen mit dem Mantelbogen beim
Finanzamt abgeben.
ok, das ist auch relativ logisch.
Muss keine lange Antwort sein.
Denke mal, im Gastrobereich sollte immer noch auf zwei weitere
Umstände hingewiesen werden:
- Es sollte eine elektronische Registrierkasse vorhanden sein
und benutzt werden.
Hier ist der springende Punkt, auf den ich hinaus will.
Brauch ich so ne Registrierkasse?
Werden nur die Umsätze versteuert, die ich angebe?
Schreib ich einfach auf den Antrag?
Einnahmen 12000 Euro
und meine Ausgaben tacker ich mit Belegen untendran?
Grüße