kann sich ein „normaler“ Angestellter einen PC incl. Monitor und Zubehör von der Steuer absetzen?Wenn ja,als Werbungskosten oder als was?
denn mit Schreibmaschine usw. kann man ja heutzutage keinerlei Bewerbungen abschicken; und für weiterbildung usw. ist er ja auch unersetzlich.
falls ja,wie sind da die grenzen? ist man da finanziell in irgendeiner richtung gebunden?d.h. kann man auch z.B. einen TFT Monitor dazukaufen?
klar kann man, wenn deine geschaeftsleitung dir foklgendes schreiben erstellt:
wir bestaetigen, dass herr… auf seinem pc von seinem wohnsitz aus email-kontakte zu kunden unterhaelt, unsere homepage aktualisiert und pflegt, sowie e-commerce betreibt. er recherchiert lieferanten/abnahmebedingungen im internet. weiterhin entwickelt herr … datenbanken, die in der firma zum einsatz kommen.
herr … erhaelt seitens unserer firma keinerlei verguetungen fuer diese leistungen.
damit kannste nicht nur deine hardware abschreiben, sondern auch deine flatrate incl. einem grossen teil der telefonkosten
gruss
khs
… Kontrollen gibts da keine?
gut,das mit den email stimmt ja, aber HP programmieren kann ich nicht.wollen die (Finanzamt) nur das schreiben von der Firma sehen? das reicht schon?
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hi,
wenn du wie unten beschrieben den pc von der „steuer“ absetzt, indem du die anschaffungskosten und lfd. kosten als werbungskosten steuermindernd beantragst. wenn du den pc jedoch nur rein privat nutzt, oder du bei der angesetzten %ualen aufteilung (werbungskosten / privat) schummelst und das finanzamt setzt deswegen eine zu niedrige steuer fest (eine zu hohe erstattung), liegt schlußendlich eine steuerhinterziehung vor.
immer bei der wahrheit bleiben. wenn du von 10 stunden in der woche 2h beruflich am rechner sitzt, dann kannst du 20% vom ganzen PC als werbungskosten ansetzen.
mfg vom
showbee
Hallo Showbee,
immer bei der wahrheit bleiben. wenn du von 10 stunden in der
woche 2h beruflich am rechner sitzt, dann kannst du 20% vom
ganzen PC als werbungskosten ansetzen.
Muß ich dazu einen Nachweis von meinem Arbeitgeber bringen oder reicht meine Aussage ?
Hintergrund meiner Frage: ich mache sehr viel für die Firma zu Hause, nur eben nicht auf Anweisung der Firma, sondern aus eigenem Antrieb (ja, ich weiss, ich bin karrieregeil…). Da es sich bei dieser Firma um einen großen Konzern handelt, dessen Mühlen für so eine Bestätigung unendlich langsam mahlen (vermutl. Ablehnung, da „der Betriebsrat sonst sowas für alle MA fordert“), gehe ich davon aus, dass ich keine Bestägigung erhalten kann.
Grüsse
Sven
hi,
die bestaetigung ist nicht voraussetzung für den werbungskostenabzug. wäre auch nur ein indiz für deinen werbungskostenansatz in der steuererklärung. es liegt ganz beim steuerpflichtigen, steuermindernde tatsachen glaubhaft zu machen.
mfg vom
showbee
hi,
es reicht ueblicherweise, wenn du teilbereiche angibst.
gruss
khs