Direktversicherung

Hallo allerseits,

Folgende Übungsaufgabe: Herr Meyer hat eine nicht geförderte Direktversicherung über seinen Arbeitgeber, die pauschal besteuert wird und die Pauschalsteuer wird vom Arbeitgeber gezahlt.

Frage: Kann der Beitrag dafür steuerlich geltend gemacht werden und wenn ja, wo?

Meine Lösung sieht derzeit so aus: Aufgrund der Begleitinformationen zu Anlage AV und Mantelbogen Seite 3 gibt es für mich keine Grundlage, diese auszuweisen. Sie ist nicht gefördert nach dem AVmG und da steuerfrei ist auch ein Ausweisen auf dem Mantelbogen nicht möglich. Oder übersehe ich gerade etwas?

Danke und Gruß
Marco

Hallo!

Wenn Arbeitslohn zwecks Vereinfachung pauschal besteuert wird, muss es denklogisch endgültig bei dieser Steuer bleiben. Sonst wäre die Vereinfachung keine Vereinfachung.

Da in der Einkommensteuererklärung eine individuelle Steuerbelastung ermittelt wird, kann ein pauschal besteuerter Betrag dort keinesfalls einfließen. Das gilt sowohl für den Arbeitslohnzufluss als auch für den Beitragsabfluss.

Ciao!
Nemo