Hallo!!!
Wer kann mir sagen, ob es rechtlich zulässig ist, dass die Zulassungsstellen bei Neuzulassungen eine Einzugsermächtigung verlangen.
Wenn ja, wo steht das und welches Gesetz ist das???
Grüße Pimo!!!
Hallo!!!
Wer kann mir sagen, ob es rechtlich zulässig ist, dass die Zulassungsstellen bei Neuzulassungen eine Einzugsermächtigung verlangen.
Wenn ja, wo steht das und welches Gesetz ist das???
Grüße Pimo!!!
Hallo Pimo!!!
Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist § 13 Abs. 1 Satz 2 KraftStG neu gefasst worden.
Der neu in Satz 2 eingefügte Absatz 1 b schafft eine weitere Rechtsgrundlage für die Landesregierungen, die diesen ermöglicht, die Aushändigung des Kraftfahrzeugscheins und damit die Zulassung des Fahrzeugs von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen. Die Nr. 1 b des selben Paragraphs eröffnet den für die Festsetzung und Erhebung der Steuer zuständigen Ländern die Möglichkeit, auf dem Verordnungswege die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren als regelmäßige Möglichkeit zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer festzulegen. Mit dem Erlass einer entsprechenden Verordnung durch die Länder wird im Ergebnis die Abgabe einer Erklärung zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren zur Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges.(Es ist unabhängig ob es eine Erstzulassung ist) IdR findet diese Formalität in den Räumlichkeiten der Zulassungsstelle statt, welche dann die Daten an das zuständige Finanzamt weiterleitet.
Es ist also eine Möglichkeit der jeweiligen Landesregierung das festzulegen. In Deinem Fallbeispiel ist wohl davon auszugehen, dass die betreffende Landesregierung davon Gebrauch gemacht hat und eine entsprechende Verordnung erlassen hat.
Ausnahmen von der Einzugsermächtigung gibt es nur in erheblichen Härtefällen. (nach hM Fehlen eines inländischen Kontos) ((nun aber nicht glkeich das Konto auflösen, schweizer Konten sind verdächtig *g))
Laut Fachliteratur soll mit dieser Regelung im Ergebnis erreicht werden, dass die große Mehrheit der Rückstandsfälle, in denen die Zahlung der regelmäßig (jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich) ohne neuen Bescheid fälligen Kraftfahrzeugsteuer nur vergessen wurde, nicht mehr entstehen kann.
Hoffe es hat ein wenig geholfen
sheriff
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Hallo Sheriff !!!
Vielen Dank
Pimo
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