Fehlender Einspruch vom Steuerberater

Hallo Ihr alle,

gibt es eine Möglichkeit, für Steuerbescheide, die schon bestandskräftig sind ( 2000, 2001 ) noch eine Änderung beim Finanzamt in Sachen doppelter Haushaltsführung zu erwirken ?

Begründung : Der Steuerberater hat für 2000 den Einspruch versäumt und in 2001 die Kosten der doppelten Haushaltsführung erst gar nicht angesetzt mit der Begründung, diese wären aufgrund der damals geltenden 2-Jahresfrist ohnehin abgelehnt worden.

Danke im voraus für Eure Hilfe !

Gruss, Ingrid

Hallo Ihr alle,

gibt es eine Möglichkeit, für Steuerbescheide, die schon
bestandskräftig sind ( 2000, 2001 ) noch eine Änderung beim
Finanzamt in Sachen doppelter Haushaltsführung zu erwirken ?

Begründung : Der Steuerberater hat für 2000 den Einspruch
versäumt und in 2001 die Kosten der doppelten Haushaltsführung
erst gar nicht angesetzt mit der Begründung, diese wären
aufgrund der damals geltenden 2-Jahresfrist ohnehin abgelehnt
worden.

Danke im voraus für Eure Hilfe !

Hallo,

ein änderungstatbestand liegt hier nicht vor, denn das verschulden des beraters geht auf den steuerpflichtigen über…die einzige möglichkeit besteht hier den steuerberater in die haftung zu nehmen - wenn bei damaliger gesetzeslage der fall jedoch klar war und keine möglichkeit der berücksichtigung der dhhf bestand sind die chancen eher gering einzuschätzen…

gruß inder

Gruss, Ingrid