wie nun Rechnung schreiben?

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Mär 2004

Hallo,
seit Januar hat sich ja ein wenig geändert. Leider hatte ich bis jetzt keine Zeit (Studium), um mich umfangreich zu informieren.
Nun muss ich aber eine Rechnung schreiben und weiss nicht, ob alles drin ist, was drin sein muss.
Ich rechne über Gewerbeschein ab, muss keine Mwst. ausweisen

Bis jetzt sind folgende Sachen enthalten:
Anschrift Firma
Rechnungspositionen
Einzelpreise und Gesamtpreise
Rechnnungsziel,
Unterschrift,
meine Anschrift,
meine Bankverbindung

muss ich jetzt nicht auch reinschreiben, dass keine Mwst ausgewiesen wird..wie macht man das? Und auch die steuernummer?

Vielen Dank für eure Bemühungen
Steffi

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten 1 hilfreich
    Re: wie nun Rechnung schreiben?

    Hallo,
    seit Januar hat sich ja ein wenig geändert. Leider hatte ich
    bis jetzt keine Zeit (Studium), um mich umfangreich zu
    informieren.
    Nun muss ich aber eine Rechnung schreiben und weiss nicht, ob
    alles drin ist, was drin sein muss.
    Ich rechne über Gewerbeschein ab, muss keine Mwst. ausweisen.
    Das mit dem Gewerbeschein versteh ich zwar nicht, aber wenn Du keine MwSt ausweist, dann können Dir genau genommen die neuen und auch alten Vorschriften egal sein.
    Wenn Du keine USt ausweist, können Deine Geschäftspartner auch nichts als Vorsteuer abziehen, brauchen damit auch keine Rechnung die haarklein den ustlichen Vorschriften entspricht.

    Um Ärger und Verdruss mit den Buchhaltern zu vermeiden kann aber die Steuernummer und ein Satz wie "USt wird wegen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nicht ausgewiesen" nicht schaden.
    Das Datum der Lieferung oder Leistung wäre auch noch vorgeschrieben, also könntest Du noch einen Satz wie "Liefer-/Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum" oder alle "Lieferungen/Leistungen wurden im Monat xx/xx ausgeführt/erbracht" aufnehmen.

    Grüße
    Chris

  2. Antwort von nach 19 Stunden 1 hilfreich
    Re: wie nun Rechnung schreiben?

    Hallo,
    wichtig ist noch eine eindeutige Rechnungsnummer, die man eben eindeutig der Rechnung zuordnen kann.
    Ich schreibe immer folgenden Hinweis unter die Rechnung in etwas kleinerer und kursiver Schrift:
    (Rechnungsbetrag wird nach Kleinunternehmerregelung § 19 UStG nicht mit Mehrwertsteuer ausgewiesen)

    Beatrix
    http://www.trixi.de

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