Korrekturmeldung bei Rechnungsberichtigung

Ich hab jetzt mal selber einen Fall :smile:

Ein Schweizer Unternehmen mit Rechnungsanschrift in Deutschland (da dort die Buchhaltung sitzt) erhält irrtümlicherweise für eine erbrachte Katalogleistung nach § 3 a UStG (—> nicht steuerbar da Ort der sonstigen Leistung nicht im Inland liegt) von einer anderen dt. Firma eine Rechnung mit gesondertem Ausweis von 16 % USt. Das ist dann bei rund 50 Rechnungen der Fall gewesen.

Jetzt sollen diese Rechnungen korrigiert werden § 14 (2)UStG i.V.m. § 17 (1) UStG . Laut UStR 189 besteht die Möglichkeit mehrere Rechnung über eine sogenannte Korrekturmeldung abzuwickeln.

Hat einer eine Ahnung wie eine solche Korrekturmeldung aussehen bzw. was sie beinhalten soll/muss?! Gibts hierzu entsprechende Vorlagen etc…?

Hat einer eine Ahnung wie eine solche Korrekturmeldung
aussehen bzw. was sie beinhalten soll/muss?! Gibts hierzu
entsprechende Vorlagen etc…?

Hi !

Vorlagen gibts da nicht, aber aus A 189 VI Satz 5 UStR lässt sich doch ablesen, dass die zu berichtigenden Rechnungen im einzelnen erkennbar sein müssen. Wenn es also schon fortlaufende Rechnungsnummern gab, genügt meiner Meinung nach der Bezug auf die Rechnungsnummer. Es soll wohl nur der Vereinfachung dienen, nicht die gesamte Rechnung erst als Gutschrift und dann geändert erneut erstellen zu müssen.
In einem solchen Schreiben sind dann neben den Rechnungsnummern auch noch Entgelt und USt-Betrag sowie die Änderung (am besten inkl. Norm oder kurzer Sachverhalt) anzugeben. Dann sollte es doch für jeden nachprüfbar sein.
Wenn keine fortlaufende Rechnungsnummer besteht, dann andere eindeutig zu identifizierende Merkmale (Datum, Auftragsnummer, …) angeben.

BARUL76