Buchung Telefonrechnung

Ein Zimmer wird komplett als Arbeitszimmer in einer Mietwohnung genutzt.

Der vorhandene Telefonanschluss wird hauptsächlich für Firmengespräche genutzt.

Deshalb werden die kompletten Kosten (Telefon + DSL) als Betriebsausgabe verbucht und 30 % des Rechnungsbetrages als Betriebseinnahme (Privatanteil)

Ist das so richtig?

Hi !

wenn nachweislich (Einzelverbindungsnachweis) ein höherer Anteil an betrieblichen Gesprächen vorliegt, darf auch dieser angesetzt werden. Heutzutage, wo die Finanzämter die Anweisung haben, alles was „pauschal“ hinzugerechnet oder abgezogen wird besonders unter die Lupe zu nehmen, würd ich lieber den Prozentsatz über einen Zeitraum von 3 Monaten ermitteln und wenn keine wesentlichen Änderungen eintreten für die nächsten 3 Jahre so anwenden.

Aber mit 30% ist wohl jeder Beamte zufrieden.

Die Art der Buchung ist wohl so wie angesprochen (100% Aufwand und dann 30% Ertrag) seit 1998 nicht mehr zulässig. Hatte glaub ich umsatzsteuerliche Gründe. Als Aufwand dürften in dem geschilderten fall nur noch 70% erfasst werden, der Rest ist sofort als Privatentnahme zu erfassen. Wird in der Praxis wahrscheinlich nicht überall so gemacht, und ist wegen des gleichen Ergebnisses beider Methoden auch fast egal. Meines Dafürhaltens ist es aber die rechtssicherere Methode

BARUL76