Hi,
angenommen, jemand möchte seine Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen, hat aber natürlich mehr als die vom Finanzamt ohne Belege akzeptierten 16€ im Jahr. Wie könnte dieser Mensch dem FA beweisen, daß er einen höheren Betrag hat? Durch Kopie seiner Kontoauszüge? Oder sollte er den Vertrag, den er damals für sein Konto abgeschlossen hat und in dem die monatlichen Gebühren angegeben sind, kopieren und als Beleg einreichen?
Was meint ihr dazu?
Hi,
ach so, man kann/ darf gar nicht mehr absetzen? Das wußte die
Person sicher nicht, muß ich ihr mal erzählen…
nein so war das vom Inder nicht gemeint. Es ist doch vielmehr so, dass auf dem Konto neben den „beruflich bedingten Zahlungen“ (Eingang von Lohn, Abgang von Gewerkschaftsbeitrag, ,…) auch diverse „privat veranlasste Zahlungen“ erfasst sind. Nun ist der Grundsatz so, dass bei solchen gemischten Aufwendungen ein Abzug als Werbungskosten eigentlich ausscheidet. Daher hat die Finanzverwaltung in Ihrer unendlichen Güte den Betrag von 16 € zugelassen.
Wenn du nun im Detail nachweisen kannst, dass für die „beruflich bedingten Zahlungen“ der Anteil an den Kontoführungsgebühren über € 16 liegt, dann darfst du auch mehr ansetzen.
NUR: in den meisten Fällen kommt man da nicht drüber oder aber die Nachweisführung ist extrem schwierig. Und deshalb gibt man sich zumindest als Arbeitnehmer mit den € 16 zufrieden.
Da Selbständige meist ein Extra-Konto fürs Unternehmen haben, können die dort anfallenden Kosten in voller Höhe abgezogen werden.
Danke für diese ausführliche Antwort! (owT)
jetzt bin ich wirklich schlauer!
nein so war das vom Inder nicht gemeint. Es ist doch vielmehr
so, dass auf dem Konto neben den „beruflich bedingten
Zahlungen“ (Eingang von Lohn, Abgang von Gewerkschaftsbeitrag,
,…) auch diverse „privat veranlasste Zahlungen“ erfasst
sind. Nun ist der Grundsatz so, dass bei solchen gemischten
Aufwendungen ein Abzug als Werbungskosten eigentlich
ausscheidet. Daher hat die Finanzverwaltung in Ihrer
unendlichen Güte den Betrag von 16 € zugelassen.
Wenn du nun im Detail nachweisen kannst, dass für die
„beruflich bedingten Zahlungen“ der Anteil an den
Kontoführungsgebühren über € 16 liegt, dann darfst du auch
mehr ansetzen.
NUR: in den meisten Fällen kommt man da nicht drüber oder aber
die Nachweisführung ist extrem schwierig. Und deshalb gibt man
sich zumindest als Arbeitnehmer mit den € 16 zufrieden.
Da Selbständige meist ein Extra-Konto fürs Unternehmen haben,
können die dort anfallenden Kosten in voller Höhe abgezogen
werden.