Hallo Michael,
es handelt sich um einen PKW, der durch den Händler „von Privat“ gekauft und weiterveräußert wurde. In diesem Fall hat der Händler die Möglichkeit, USt nicht auf seinen ganzen Umsatz, sondern bloß auf die Differenz EK/VK abzuführen. Wenn er diese Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwendet, darf er keine USt in seiner Rechnung ausweisen. Damit hat der Käufer keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug, auch wenn er den PKW für sein Unternehmen erwirbt. Hinter dem Kleinanzeigentext „USt-Ausweis möglich“ verbirgt sich also nichts anderes als der Fall „Keine Differenzbesteuerung“.
Man kann sich die Sache mit der Differenzbesteuerung für Gebrauchtwagen so vorstellen, dass das Auto bei dem Handel gar nicht aus der nicht-unternehmerischen Sphäre in die unternehmerische Sphäre zurückgekommen ist, USt wird bloß auf die Tätigkeit (= Wertschöpfung) des Händlers abgeführt, nicht auf den Gegenstand selber. Also kein Vorsteuerabzug.
Schöne Grüße
MM