Hallo!
Kinderbetreuungskosten können in der Neuregelung abgesetzt werden, wenn sie 1.500 € je Kind übersteigen und nicht mehr als weitere 1.548 € betragen. Soweit klar. Wenn eine Nachbarin für 250 € im Monat auf zwei Kinder nach der Schule aufpasst, muss sie diese Geld dann selbst versteuern? Oder müssen Rentenversicherungsbeiträge für diese Person von den Eltern gezahlt werden?
Vielen Dank für eine Antwort im voraus.
Opossum
hi opossum,
schau mal hier: http://www.minijob-zentrale.de/3_Privathaushalte_als…
seit 01.04.03 gibts diese regelung. ihr zahlt auf diese 250,- 13,3% oben drauf an die knappschaft und der arbeitnehmer hat keine probleme. er muss nix versteuern und ihr könnt alles in ansatz bringen.
mfg vom
showbee
Und wie sah das in 2002 aus?
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Und wie sah das in 2002 aus?
hi,
hier gab es x varianten:
- lohnsteuerkarte vorgelegen
- steuerfreistellung durch finanzamt
- pauschalbesteuert (u.U.)
mfg vom
showbee
p.s. im nachhin lässt sich da eh nix mehr „drehen“