Finanzielle Unterstützung 3. im Ausland

Hallo,

kann jemand der z.B. Schwiegereltern oder den/die Schwager/Schwägerin die im Ausland leben finanziell unterstützt diese Unterstützung (Kosten) steuerlich absetzen?

Wenn ja, in welchem Umfang, bzw. wie muss er die Unterstützung nachweisen.

DANKE!

VOLKER

hi,

kinder können die eltern unterstützen, schwiegereltern dann nur bei eheleuten, geschwister können nicht unterstützt werden. unterstützung im rahmen von § 33 EStG und nach den verhältnissen des wohnsitzstaates (1/1 vom grundfreibetrag bis 1/3 vom grundfreibetrag ist absetzbar).

mfg vom

showbee