KFZ-Kauf und MwSt

Hallo,

für ein neues betrieblich genutztes KFZ bekommt man ja angeblich 50% der gezahlten MwSt. vom FA zurück. Wo muß das auf der UVA eingetragen werden bzw. muß man dem FA noch was vorweisen?

Danke Ralf

  • ab 01.01.2004 kann wieder 100% VoSt geltend gemacht werden…Rückseite Feld abziehbare vorsteuerbeträge - zur sicherheit einfach kopie der rechnung mitschicken

gruß inder

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Danke für die Info!
Hast Du zufällig einen Link oder §,
wo das mit den 100% ab 1.1.2004 steht.
Danke Ralf

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Danke für die Info!
Hast Du zufällig einen Link oder §,
wo das mit den 100% ab 1.1.2004 steht.
Danke Ralf

§ oder Link gibts keinen da das ganze noch nicht gesetzlich verankert wurde sondern bis jetzt „nur“ EuGH-Rechtsprechung ist. Der siehts, im übrigen genauso wie sämtliche Steuerfachliteratur, als nicht gerechtfertigt den Vorsteuerabzug auf 50 % zu beschränken, und daher der cut. Es gibt also auch mal was positives aus dem Europäischen Raum zu berichten.

Vorsteuerabzug 100 % bei KFZ gilt übrigens mit Rückwirkung zum 01.01.2003. Dafür muss aber auch der Eigenverbrauch (Leistungsentnahme) wieder der Umsatzsteuer unterworfen werden.

Gruß aus München,

Alex