Anschaffungen vor dem offiziellen Gewerbestart?

Hallo,

ich habe zum 01.04.04 ein Gewerbe angemeldet.
Kann ich mir bereits jetzt Dinge zulegen und später gewinnmindernd geltend machen, die ich für das Geschäft benötige? Im konkreten Fall geht es um Buchführungssoftware, Büromaterial und „Werbeartikel“ (KFZ-Werbung, Steuartikel).

Vielen Dank im Voraus
René

Hay!
Genau bei dem Problem bin ich auch. Allerdings bin ich seit dem 15.3. selbständig und habe natürlich schon imense Anschaffungskosten gehabt. In einem anderen Forum sagte man, dass es als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend gemacht werden kann, sofern es im engen Zusammenhang mit dem Betrieb steht. Nur wie das genau anzugeben ist, keine Ahnung, da hoffe ich auch noch auf Infos. Das Problem ist auch, dass jeder was anderes sagt. Also weiss ich nu´auch noch nicht so genau, ob ich die Umsatzsteuer zurück bekomme und die Ausgaben Gewinnmindernd gelten machen kann.

Bastian

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Hi !

mag sein, dass ihr verwirrende Antworten erhaltet, weil eure Fragen zu unpräzise sind.

Als erstes müßt ihr zwischen den verschiedenen Steuerarten unterscheiden (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). Bei jeder Steuerart werden die selben Ausgaben unterschiedlich behandelt.

Als zweites solltet ihr euch klar werden, dass die Anmeldung beim Gewerbeamt, für die steuerliche Ermittlung des Beginns der Tätigkeit keine oder nur indizielle Bedeutung hat. Wenn also steuerlich relevante Sachverhalte bereits vor der Anmeldung erfolgt sind, so sind diese in den verschiedenen Erklärungen auch zu berücksichtigen.

Einkommensteuer:
alles, was vor der Anmeldung war, kann geltend gemacht werden.
In der von euch zu fertigenden Einnahmen-Überschuss-Rechnung tragt ihr einfach die sämtliche Aufwendungen (auch die vorweggenommenen) ein, wenn sie im Wirtschaftsjahr angefallen sind. Aufwendungen des letzten Jahres müßt ihr bereits in der EÜR des Vorkahres berücksichtigen.

Umsatzsteuer:
Das Umsatzsteuergesetz knüpft sämtliche Sachverhalte an den in ihm selbst definierten Begriff des Unternehmers. Oft ist man bereits Unternehmer, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben. Da die Ausführungen dazu, wann jemand Unternehmer ist und wann noch nicht, ganze Seiten füllen würden, solltet ihr dies vielleicht doch von einem Fachmann prüfen lassen.

Gewerbesteuer:

Alle Anschaffungen vor der Eröffnung des Geschäftsbetriebes bleiben unberücksichtigt. Alle Einnahmen nach Beendigung des Geschäftsbetriebes bleiben ebenfalls außer Ansatz. Da der Zeitpunkt der Gewerbean- /-abmeldung meist nicht mit dem Zeitpunkt der Eröffnung/Beendigung des Geschäftsbetriebes zusammen fallen, ist auch hier eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.

BARUL76

Hay!

Danke dir nochmal für deine Ausführungen.
Mich hat freundlicherweise gerade ein Steuerberater angerufen. Der sagte mir, dass für die Umsatzsteuervoranmeldung auch die Ausgaben vor dem eigentlichen (in der Gewerbeanmeldung) Termin eingereicht werden können, da sie eng im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen. Das reiche ich einfach mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung ein.
Am Jahresende kann ich die Ausgaben dann auch einkommensmindernd in die Einnahme-Überschussrechnung mit aufnehmen.
Wichtig war für mich, dass ich meine gezahlte MwSt. zurück bekomme, denn das ist nochmal ein kleines Sümmchen auf das ich nicht verzichten kann/möchte.

Bastian