Hallo Sylvia,
- Wenn das Konto bei der Bank aufgelöst wird, heißt das nicht,dass auch der Freistellungsauftrag „verfällt“. Dieser muss extra auf 0.- herabgesetzt werden, kann sonst unliebsame Rückfragen vom Finanzamt geben.
- Da der Ehemann im Ausland wohnt, ist eine Zusammenveranlagung in Deutschland nicht möglich. Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung sind nämlich, dass man verheiratet ist, zusammen lebt und (!) beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist man aber nur dann, wenn man auch in D wohnt. Hiervon gibt es wenige Ausnahmen, dafür müsste aber die Sache genauer geschildert werden.
Also: Die Ehefrau wird in D wie eine Ledige versteuert !
Gruß
Peter