Herausgabe der Lohnsteuerkarte

Hallo,

was ist wenn der Arbeitgeber in Insolvenz ist und die Abrechnungen für die Gehaltsabrechnungen an eine Steuerberatungsgesellschaft übergeben hat.
Diese Steuerbetratungsgesellschaft verweigert jetzt die Herausgabe der Lohnsteuerkarten 2003 und 2004.

Für eine neue Anstellung bei einem anderen Unternehmen wird aber dringend die Steuerkarte 2004 benötigt.

Darf die Steuerberatungsgesellschaft die Herausgabe meiner Steuerkarten verweigern, nur weil Sie ein Druckmittel gegenüber meinem bisherigen Arbeitgeber haben möchte oder kann man die Steuerberatungsgesellschaft zur Herausgabe der Steuerkarten mit einem Hinweis auf ein Steuergesetz überzeugen???

Vielen Dank!

Gruß
Ingo

Hallo Ingo,

wenn - aus welchen Gründen auch immer - die 2004er LStKarte bei der StB-Gesellschaft bleiben muss, ist der Vertreter des insolventen Arbeitgebers (sei es der Insolvenzverwalter, sei es die StB-Gesellschaft) gehalten, diesen Sachverhalt und die Eintragungen auf der Steuerkarte (formlos) zu bescheinigen (§ 41b Abs 1 Satz 7 EStG).

Wenn dieses nicht erfolgt (oder, was noch einfacher wäre, eine Kopie der LSt-Karte bestätigt mit dem Siegel der Gesellschaft, herausgegeben wird) dürfte dieses daran liegen, dass ein Vertreter der Gesellschaft den Job angenommen hat, ohne sich über die Manpower im klaren zu sein, die er dafür benötigt: Die LSt-Karten liegen in irgendeinem Karton und es wird noch ausgekartet, wessen Osterurlaub gestrichen werden soll, um den ganzen Kram abzuarbeiten.

In diesem Fall nützlicher als die Argumentation mit der Frist von acht Wochen nach Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 41b Abs 1 Satz 8 EStG) der Hinweis auf Kontaktnahme mit der StB-Kammer (aber erst, nachdem die acht Wochen verstrichen sind und auch keine Bescheinigung wie oben vorgelegt worden ist). Man kennt dort die Problematik von Kollegen, die jeden Job um jeden Preis haben wollen und ist für Hinweise auf deren Zuverlässigkeit dankbar.

Schöne Grüße

MM