Fahrtkosten bei fremden Auto

Hallo,
wie verhält es sich, wenn jemand (Freiberufler) für berufliche Fahrten das Auto des Lebensgefährten benutzt?

Bekannt sind mir bislang zwei Varianten:

  1. pro beruflichen km 30cent (durch Fahrtenbuch nachgewiesenen).

  2. wie unter 1., zusätzlich muß eindeutig nachgewiesen werden, dass dem Freiberufler überhaupt Kosten für das Auto entstanden sind.

Welche Variante stimmt? Oder gibt es eine dritte richtige??

Danke
Ayla

Ich hätte das komplett ohne Fahrtenbuch dafür mit Reisekostenabrechnung gemacht. Je Kilometer € 0,30 zuzüglich Verpflegungsmehraufwand.
Es bleibt dann lediglich zu beachten, ob der Ansatz der Kilometerpauschale nicht zu einer „offensichtlich unzutreffenden Besteuerung“ führt. In den Lohnsteuerrichtlinien ist dafür irgendwo auch die Grenze von 40.000 km genannt. Aber wenn die Kilometer da weit drunter bleiben, gibts wohl keine weiteren Probleme.

Auch bei Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte wohl nicht, weil Eintfernung ist ja mit nem PKW zurückgelegt worden.

BARUL76