Erbschaftssteuer/ Schenkungssteuer

Hallo, mal ganz allgemein:

der Erblasser verstarb im November 2003, die 4 Kinder haben einen Erbschein
beantragt, der aber noch nicht ausgestellt wurde. Im Oktober vor seinem Tod hat
er allen Kindern noch 2.500 Euro überwiesen. Was sonst noch zu erben wäre wissen
die Kinder nicht, weil kaum Kontakt bestand. Es kümmert sich um die
Angelegenheiten die Enkelin der letzten Lebensgefährtin. Und wie gesagt, kein
Erbschein noch nicht da und wohl auch kein Testament.
Aber das Finanzamt hat jetzt eine Erbschaftssteuererklärung angefordert.
Auf dem Formular ist ja ganz am Ende ein Feld Schenkungssteuer. Da werden dann
jetzt die 2.500 Euro angegeben. In welcher Höhe wird sich denn die Steuer
bewegen?
Und wieso weiß das Finanzamt überhaupt von den 2.500 Euro?

Und was ist mit dem restlichen Kram, die Kinder wissen nicht, ob es z.B. Häuser
o. Grundvermögen, Kapitalgesellschaftsanteile o.ä. gab…

Ach ja, und was ist mit den Angaben vorne - Familienstand, Güterstand,
Schließfach, Nachlaßverwalter, Vorerbe usw. die die Kinder schlicht aus Unwissen
nicht machen können? Da muß ja immer ja oder nein angekreuzt werden…kann man
die frei lassen?

Schon mal Danke für jede Art der Aufklärung !

Gruß awi

Hallo, mal ganz allgemein:

der Erblasser verstarb im November 2003,

herzliches Beileid nachträglich

die 4 Kinder haben einen Erbschein
beantragt, der aber noch nicht ausgestellt wurde. Im Oktober
vor seinem Tod hat
er allen Kindern noch 2.500 Euro überwiesen. Was sonst noch zu
erben wäre wissen
die Kinder nicht, weil kaum Kontakt bestand. Es kümmert sich
um die
Angelegenheiten die Enkelin der letzten Lebensgefährtin. Und
wie gesagt, kein
Erbschein noch nicht da und wohl auch kein Testament.
Aber das Finanzamt hat jetzt eine Erbschaftssteuererklärung
angefordert.

Im BGB gab es da die Regelung, dass man nach dem Tod 6 Monate mit solchen Sachen warten soll, wegen der Trauerzeit und dass man sich dann darauf berufen kann, eine solche Anforderung zur „Unzeit“ erhalten zu haben.

Auf dem Formular ist ja ganz am Ende ein Feld
Schenkungssteuer. Da werden dann
jetzt die 2.500 Euro angegeben. In welcher Höhe wird sich denn
die Steuer
bewegen?

nein das wird da nicht angegeben. Es handelt sich um eine Vorerwerb innerhlab der 10 Jahres Frist.

Und wieso weiß das Finanzamt überhaupt von den 2.500 Euro?

Vom Tod hat es wohl durch die Stadt (etc.) erfahren und den Rest von der Enkelin.

Und was ist mit dem restlichen Kram, die Kinder wissen nicht,
ob es z.B. Häuser
o. Grundvermögen, Kapitalgesellschaftsanteile o.ä. gab…

Das würd ich so auch erstmal dem Finanzbeamten formlos (auch telefonisch) mitteilen und darum bitten, mögliche Abgabefristen zu verlängern, bis man nähere Auskunft geben kann.

Ach ja, und was ist mit den Angaben vorne - Familienstand,
Güterstand,
Schließfach, Nachlaßverwalter, Vorerbe usw. die die Kinder
schlicht aus Unwissen
nicht machen können? Da muß ja immer ja oder nein angekreuzt
werden…kann man
die frei lassen?

Weiss denn die Enkelin nicht weiter?

Schon mal Danke für jede Art der Aufklärung !

Wenn es nur um die Anfertigung der Steuererklärung geht, versuch doch mal nen Steuerberater in deiner Nähe zu finden, der sich darauf spezialisiert hat. Z.B. auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de). Wenn noch andere Fragen dazu kommen, sollte man auch den Gang zu einem Juristen nicht scheuen.
Und manchmal helfen einem auch die Finanzbeamten weiter. ehrlich.

BARUL76

Und auch hier : danke für die prompte Antwort

herzliches Beileid nachträglich

danke, werds weiterleiten.

Im BGB gab es da die Regelung, dass man nach dem Tod 6 Monate
mit solchen Sachen warten soll, wegen der Trauerzeit und dass
man sich dann darauf berufen kann, eine solche Anforderung zur
„Unzeit“ erhalten zu haben.

Na, das klingt zumindest mal nach mehr Zeit als bis 20. April ( doppelte Unzeit,
nein, mit Blick aufs Datum sogar 3-fache )

Auf dem Formular ist ja ganz am Ende ein Feld
Schenkungssteuer. Da werden dann
jetzt die 2.500 Euro angegeben. In welcher Höhe wird sich denn
die Steuer
bewegen?

nein das wird da nicht angegeben. Es handelt sich um eine
Vorerwerb innerhlab der 10 Jahres Frist.

Vorerwerb, super:wink:, welcher normale Mensch kommt denn auf sowas. Danke.

Und wieso weiß das Finanzamt überhaupt von den 2.500 Euro?

Vom Tod hat es wohl durch die Stadt (etc.) erfahren und den
Rest von der Enkelin.

Auch faszinierend, da klappt die Kommunikation hervorragend…

Und was ist mit dem restlichen Kram, die Kinder wissen nicht,
ob es z.B. Häuser
o. Grundvermögen, Kapitalgesellschaftsanteile o.ä. gab…

Das würd ich so auch erstmal dem Finanzbeamten formlos (auch
telefonisch) mitteilen und darum bitten, mögliche
Abgabefristen zu verlängern, bis man nähere Auskunft geben
kann.

Naja, die Kinder dachten ja, daß sie darüber von der Stelle aufgeklärt würden,
die das Erbe auseinanderpflückt und verteilt…kann man dem freundlichen Herrn
Finanzbeamten vorschlagen bis dahin zu warten? Die Kommunikation in der Familie
ist, nunja, nicht ganz so gut wie die zwischen Enkelin und Finanzamt wies
scheint…

Wenn es nur um die Anfertigung der Steuererklärung geht,
versuch doch mal nen Steuerberater in deiner Nähe zu finden,
der sich darauf spezialisiert hat. Z.B. auf der Seite der
Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de). Wenn noch andere
Fragen dazu kommen, sollte man auch den Gang zu einem Juristen
nicht scheuen.

naja, die Kinder hoffen noch, drumrumzukommen. Ist auch keiner scharf aufs Geld,
aber wer rechnet denn damit, daß das Finanzamt vor dem Erbe kommt…

Und manchmal helfen einem auch die Finanzbeamten weiter.
ehrlich.

Darauf setzt Kind Nr. 3 all seine Hoffnungen, das ruft, ganz allgemein, morgen in
Kaufbeuren!!! an und hört mal, was da zu machen ist.

BARUL76

Und natürlich auch hier wieder herzlichen Dank für die fixe Hilfe! awi