Hallo, mal ganz allgemein:
der Erblasser verstarb im November 2003, die 4 Kinder haben einen Erbschein
beantragt, der aber noch nicht ausgestellt wurde. Im Oktober vor seinem Tod hat
er allen Kindern noch 2.500 Euro überwiesen. Was sonst noch zu erben wäre wissen
die Kinder nicht, weil kaum Kontakt bestand. Es kümmert sich um die
Angelegenheiten die Enkelin der letzten Lebensgefährtin. Und wie gesagt, kein
Erbschein noch nicht da und wohl auch kein Testament.
Aber das Finanzamt hat jetzt eine Erbschaftssteuererklärung angefordert.
Auf dem Formular ist ja ganz am Ende ein Feld Schenkungssteuer. Da werden dann
jetzt die 2.500 Euro angegeben. In welcher Höhe wird sich denn die Steuer
bewegen?
Und wieso weiß das Finanzamt überhaupt von den 2.500 Euro?
Und was ist mit dem restlichen Kram, die Kinder wissen nicht, ob es z.B. Häuser
o. Grundvermögen, Kapitalgesellschaftsanteile o.ä. gab…
Ach ja, und was ist mit den Angaben vorne - Familienstand, Güterstand,
Schließfach, Nachlaßverwalter, Vorerbe usw. die die Kinder schlicht aus Unwissen
nicht machen können? Da muß ja immer ja oder nein angekreuzt werden…kann man
die frei lassen?
Schon mal Danke für jede Art der Aufklärung !
Gruß awi