Hallo,
im Jahr 2002 hat ein Sohn bei seinen Eltern im häuslichen Büro 2 Std. pro Woche
geputzt und dafür im Jahr 462 Euro erhalten. Die Eltern haben diese Kosten
irgendwie in ihrer Steuerklärung geltend gemacht. So hat das Finanzamt jetzt den
Sohn aufgefordert, diese Einnahmen zusammen mit der Steuererklärung für 2002
anzugeben.
- wo wird das eingetragen?
- hätte man das korrekterweise vorher schon irgendwo angeben müssen?
- muß man für die paar Euro tatsächlich Steuern zahlen?
- wieviel Steuern ungefähr? der sonstige Verdienst lag bei ca. 15.000 brutto
dankeschön schonmal, awi
Hallo,
im Jahr 2002 hat ein Sohn bei seinen Eltern im häuslichen Büro
2 Std. pro Woche
geputzt und dafür im Jahr 462 Euro erhalten. Die Eltern haben
diese Kosten
irgendwie in ihrer Steuerklärung geltend gemacht.
das geht doch nur, wenn der Sohn entweder seine Lohnsteuerkarte abgegeben hat und das ganze als Lohn behandelt wurde oder der Sohn den Eltern eine Rechnung geschrieben hat.
Weil Unterhaltskosten des Sohnes werden ja nicht anerkannt.
Lagen den Eltern weder Lohnsteuerkarte noch Rechnung vor, haben Sie zu Unrecht Aufwendungen geltend gemacht und haben dies zu korrigieren.
So hat das
Finanzamt jetzt den
Sohn aufgefordert, diese Einnahmen zusammen mit der
Steuererklärung für 2002
anzugeben.
- wo wird das eingetragen?
wie oben, entweder als zweites Arbeitsverhältnis in die Anlage N (Lohnsteuerkarte) oder
in die Anlage GSE (auf Rechnung). Dann ist aber die komplette Gewinnermittlung (also Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn) beizuheften. Ich geh mal einfach davon aus, dass der Sohn ein paar Ausgaben hatte.
- hätte man das korrekterweise vorher schon irgendwo angeben
müssen?
nein
- muß man für die paar Euro tatsächlich Steuern zahlen?
das kommt darauf an, wie hoch das „zu versteuernde Einkommen“ ist.
- wieviel Steuern ungefähr? der sonstige Verdienst lag bei
ca. 15.000 brutto
da über die Werbungskosten und Sonderausgaben nichts, aber auch gar nichts bekannt ist, löse ich den Fall mal mit den Pauschalen und lande für 2002 bei einem Zu versteuernden Einkommen von
Einnahmen (sonstige auf LSt-Karte) 15.000
Einnahmen (bei den Eltern) 462
Werbungskostenpauschbetrag -1.044
Sonderausgaben (Vorsorge) -2.001
Sonderausgaben (Pauschale) - 36
zu versteuerndes Einkommen 12.381
Dafür sind bei einem Single € 1.193 an das Finanzamt zu entrichten. Dann ist noch das gegenzurechnen, was auf der Lohnsteuerkarte schon einbehalten wurde und man kommt zu der Nachzahlung.
BARUL76
PS: wenn du keine Rechnung an die Eltern geschrieben hast, geh doch zu einem Lohnsteuerhilfeverein. Dann brauchst du dich um sowas wie jetzt auch nicht zu kümmern.
Hallo zurück und Danke für die Mühe!
im Jahr 2002 hat ein Sohn bei seinen Eltern im häuslichen Büro
2 Std. pro Woche
geputzt und dafür im Jahr 462 Euro erhalten. Die Eltern haben
diese Kosten
irgendwie in ihrer Steuerklärung geltend gemacht.
das geht doch nur, wenn der Sohn entweder seine
Lohnsteuerkarte abgegeben hat und das ganze als Lohn behandelt
wurde oder der Sohn den Eltern eine Rechnung geschrieben hat.
jaja, natürlich, ganz vorbildlich gibts eine Rechnung über Stunden und Verdienst.
in die Anlage GSE (auf Rechnung). Dann ist aber die komplette
Gewinnermittlung (also Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn)
beizuheften. Ich geh mal einfach davon aus, dass der Sohn ein
paar Ausgaben hatte.
Aha, dann hätte der dämliche Sohn also gut dran getan die eine oder andere
Drogeriemarktrechnung aufzuheben, hatta aber nicht. Was ist mit Fahrtkosten?
da über die Werbungskosten und Sonderausgaben nichts, aber
auch gar nichts bekannt ist, löse ich den Fall mal mit den
Pauschalen und lande für 2002 bei einem Zu versteuernden
Einkommen von
Einnahmen (sonstige auf LSt-Karte) 15.000
Einnahmen (bei den Eltern) 462
Werbungskostenpauschbetrag -1.044
Sonderausgaben (Vorsorge) -2.001
Sonderausgaben (Pauschale) - 36
zu versteuerndes Einkommen 12.381
Dafür sind bei einem Single € 1.193 an das Finanzamt zu
entrichten. Dann ist noch das gegenzurechnen, was auf der
Lohnsteuerkarte schon einbehalten wurde und man kommt zu der
Nachzahlung.
Na dafür gibts gottseidank taxup, sonst wüßte der Sohnemann gar nicht weiter.
Allerherzlichsten Dank für die blitzartige Reaktion! Viele Grüße vom Sohn
und
einen völlig unbesteuerten schönen Abend noch!