es ist doch möglich, daß ein Unternehmer seinen Privat-Pkw seinem Arbeitnehmer für Dienstfahrten zur Verfügung stellt.
Dazu folgende Fragen:
Wie erfolgt die Abrechnung der gefahrenen km? Sind eine Aufstellung der Fahrten mit Datumsangabe, gefahrenen km, Angabe Fahrtzweck und Ziel ausreichend?
Wieviel kann der Unternehmer im Betrieb abrechnen?
es ist doch möglich, daß ein Unternehmer seinen Privat-Pkw
seinem Arbeitnehmer für Dienstfahrten zur Verfügung stellt.
Dazu folgende Fragen:
Wie erfolgt die Abrechnung der gefahrenen km? Sind eine
Aufstellung der Fahrten mit Datumsangabe, gefahrenen km,
Angabe Fahrtzweck und Ziel ausreichend?
Meiner Meinung nach völlig ausreichend und den Nachweis der betr. Nutzung zu erbringen.
Wieviel kann der Unternehmer im Betrieb abrechnen?
Je gefahrenen KM 0,30 €.
Buchung der Betriebsausgabe
Als normale Reisekosten (z.Bsp. 250 km x 0,30) 75 € Betriebsausgabe.
Alles unter der Voraussetzung das ausschließlich gelegentl. dienstl. Fahrten durchgeführt werden. Wenn dienstl. Fahrten häufiger vorkommen sollte man sich überlegen das Fahrzeug in den Betrieb einzubringen und zwecks Eigenverbrauch ein Fahrtenbuch zu führen.
Hab gleich noch eine Frage:
Wieviel muß ein Unternehmer seinem Arbeitnehmer für die Nutzung des Privat-Pkw für Dienstfahrten zahlen? Ist das irgendwo gesetzlich geregelt?
Müssen tut er garnix, nur ist die Erstattung von Reisekosten meist vertraglich fixiert (ggf. durch Tarifvertrag sogar vorgeschrieben).
Reisekosten im Wege der Lohnabrechnung steuerfrei erstatten kann man nur wenn die gesetzlichen Höchstbeträge nicht überschritten werden. D.h. max. 0,30 € je KM.
Wenn mehr bezahlt wird gilts als normaler Arbeitslohn, und dieser ist dann auch der Lohnsteuer bzw. Sozialversicherung zu unterwerfen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Reisekosten im Wege der Lohnabrechnung steuerfrei erstatten
kann man nur wenn die gesetzlichen Höchstbeträge nicht
überschritten werden. D.h. max. 0,30 € je KM.
Wenn mehr bezahlt wird gilts als normaler Arbeitslohn, und
dieser ist dann auch der Lohnsteuer bzw. Sozialversicherung zu
unterwerfen.
Hallo,
die 0,30 Euro sind ein pauschalwert…falls die tatsächlichen kosten höher sind können erstattungen selbstverständlich bis zu dieser höhe erfolgen !
3.1.2 Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber/Auftraggeber
In der Privatwirtschaft bleibt die Erstattung der vom Arbeitnehmer verauslagten Fahrtkosten bis zu den Beträgen steuerfrei, die beim Arbeitnehmer als Werbungskosten abziehbar wären (§ 3 Nr. 16 EStG). Die Frage der unzutreffenden Besteuerung hat der Arbeitgeber nicht zu prüfen.
Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber Belege über die Auswärtstätigkeit vorlegen, aus denen sich Entfernung und Weg der Reise, bei Erstattung der Fahrtauslagen auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmerfahrzeugs, auch die Gesamtkosten ergeben. Die Belege sind zum Lohnkonto zu nehmen. Der Arbeitgeber muss bei einem Verstoß gegen die Nachweis- und Belegpflicht mit einer Inanspruchnahme als Haftungsschuldner über die ggf. zu wenig einbehaltene Lohnsteuer rechnen.
Reisekosten im Wege der Lohnabrechnung steuerfrei erstatten
kann man nur wenn die gesetzlichen Höchstbeträge nicht
überschritten werden. D.h. max. 0,30 € je KM.
Wenn mehr bezahlt wird gilts als normaler Arbeitslohn, und
dieser ist dann auch der Lohnsteuer bzw. Sozialversicherung zu
unterwerfen.
Hallo,
die 0,30 Euro sind ein pauschalwert…falls die
tatsächlichen kosten höher sind können erstattungen
selbstverständlich bis zu dieser höhe erfolgen !
Richtig, aber leider praxisfremd und in der regel auch unrentabel da 0,30 €/km recht viel sind… außer der AN fährt mitn Ferrari auf Dienstreise.
praxisfremd würde ich nicht sagen - man müsste sich halt die mühe machen, und mal rechnen - bei einer einmaligen sache natürlich schwachsinn…
falls aber regelmässige dienstreisen erfolgen und die private nutzung des fahrzeuges durch den an relativ gering ist kann schnell das 3-4 fache der pauschale zusammenkommen…unrentabel für den berater, für den stpfl. nicht
gruß inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
praxisfremd würde ich nicht sagen - man müsste sich halt die
mühe machen, und mal rechnen - bei einer einmaligen sache
natürlich schwachsinn…
falls aber regelmässige dienstreisen erfolgen und die private
nutzung des fahrzeuges durch den an relativ gering ist kann
schnell das 3-4 fache der pauschale
zusammenkommen…unrentabel für den berater, für den stpfl.
nicht
gruß inder
also ich werd von den firmenbossen bezahlt… also gibts bei mir max. 30 Cent :-p