Hallo,
wenn ein Verein für 2002 eine Steuererklärung abgegeben hat, die Finanzfrau aber bei der Vorstandswahl im April 2004 nicht wieder gewählt werden möchte, ist sie dann verpflichtet, für 2003 die Steuererklärung zu machen, obwohl diese lt. Finanzamt erst in 3 Jahren wieder fällig ist?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Hallo heiwei,
Offenbar handelt es sich um einen KSt-befreiten gemeinnützigen e.V., der entweder keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält oder einen w.G., dessen Überschuss unterhalb des steuerlichen Freibetrages liegt.
Die Erklärung selbst, die im Rahmen der Überprüfung und Bestätigung der Gemeinnützigkeit alle drei Jahre dem FA vorgelegt wird, ist harmlos: Wenn die derzeit gültige Bescheinigung zur KSt-Befreiung auf der Basis der für die Periode 2000-2002 vorgelegten Erklärung beruht, muss die Gemeinnützigkeit erst wieder im Frühjahr 2006 für die Periode 2003-2005 überrüft und bestätigt werden, und damit hat die nicht mehr im Amt befindliche Kassiererin, Finanzreferentin oder wie immer sie in der Satzung des Vereines heißt, nichts mehr zu tun.
Viel wichtiger als das Formular ist die Aufbereitung der Bücher des Vereins, einem Jahresabschluss entsprechend, die es überhaupt ermöglicht, das Formular auszufüllen. Dieser „Abschluss“ für 2003 ist klar in der Verantwortung der in 2003 für die Bücher des Vereins Zuständigen, und wenn die Satzung eine Entlastung des Kassenwartes durch die Mitglieder auf Vorschlag des Kassenprüfers (oder ähnlich) vorsieht, muss geprüft werden, ob die Angaben für das Finanzamt mühelos und auf Anhieb aus den vorliegenden Aufzeichnungen abgeleitet werden können, auch wenn sie erst in 2006 benötigt werden. In groben Zügen geht es dabei um eine klare Trennung der Bücher für
- ideellen Bereich
- Vermögensverwaltung
- Zweckbetrieb(e)
- wirtschaftliche(n) Geschäftsbetrieb(e).
Am besten nimmt man die Zweitschrift des zuletzt vorgelegten Formulars her und schaut, ob man die darin eingetragenen Werte in den Aufzeichnungen wiederfindet.
Hinweis: In Vereinen trifft man im Finanzbereich vergleichsweise häufig Buchhalter oder Sachbearbeiter aus dem öffentlichen Dienst, die firm in der kameralistischen Buchhaltung sind. Da kann es passieren, dass man eine ordentliche bis perfekte Darstellung im Vergleich Haushaltsansatz/Istwerte vorfindet, aber eine Trennung wie oben genannt fast nur möglich ist, indem man den ganzen Schweppel verwirft und neu bucht.
Schöne Grüße
MM