Hallo Experten,
wenn jemand für eine berufliche Weiterbildung das sog. Meister-BFöG in Anspruch genommen hat, wie muss er es dann steuerlich angeben?
Als Beispiel:
BaFöG 300,-- Euro
zinsloses (bzw. zinsgünstiges) DL von der DTA 700,-- Euro
Studiengebühren: 1.200,-- Euro
Wird das BaFöG den Studiengebühren abgezogen?
Kann man es steuerlich weglassen?
Muss das DL angegeben werden?
Gibt es sonst noch was beim Meister-BaFöG steuerlich zu beachten?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruss
Markus
Studiengebühr minus Bafög = abzugsfähige Werbungskosten
Darlehen ist unbeachtlich.
BARUL76
ergänzung
Studiengebühr minus Bafög = abzugsfähige Werbungskosten
Darlehen ist unbeachtlich.
BARUL76
Ich bin der meinung das Bafög das zurückbezahlt werden muss, die Werbungskosten nicht mindern darf. --> Hab da aber jetzt nix zu gefunden.
Genauso meine ich das beispielsweise die Darlehenszinen, Fahrten auf Amt wegen Beantragung, etc… ebenfalls als Werbungskosten aufzunehmen sind.
nochmalige ergänzung
bei dem meister-bafög handelt es sich doch um ein bafög, dass „nicht“ zurückbezahlt werden muss. lediglich das darlehen muss zurückgezahlt werden. der bafög-betrag ist glaube ich so 30% der gesamtkosten…
wie schauts nun aus?
wie schauts nun aus?
wie Eingangs bereits erwähnt, und auch von alex bestätigt:
Das Darlehen gilt, wenn man es erhält, nicht als Einnahme
und daher bei Rückzahlung auch nicht als Werbungskosten.
Der nicht rückzahlpflichtige Teil mindert die Werbungskosten, zu
denen neben den Gebühren für den Lehrgang und die Prüfung auch die
Fahrtkosten zu den Lehrgängen, zu Kammern und Ämtern und Fachliteratur
auch die Zinsen für das Darlehen zählen. Sollte auch noch ein Privat-
darlehen aufgenommen worden sein, welches eindeutig der Ausbildung zu-
geordnet werden kann, sind auch diese Zinsen abzugsfähig.
BARUL76