Fahrkosten abzugsfähig bei 400 Euro Job?

Hallo,

gesetzenfalls man hat während der Dauer des Erziehungsurlaubes unter anderem auch eine 400 Euro-Tätigkeit für den Zeitraum von 3 Monaten angenommen, die restliche Zeit bei einer anderen Firma in Teilzeit gearbeitet und dafür Lohnsteuer bezahlt - Wären dann auch die Fahrtkosten für den 400 Euro Job abzugsfähig? Oder nur die Fahrtkosten für die lohnsteuerpflichtige Tätigkeit?

Grüße
Marlen

der 400 € Minijob fällt in keine der Einkunftsarten, demnach auch keine Werbungskosten für den Job absetzbar - es sei denn die sie läuft auf Lohnsteuerkarte…

die 400 € fallen allenfalls unter die sonstigen Bezüge. da gibts aber eine kostenpauschale die man abziehen kann.

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Hi!

wenn du so wenig verdient hast, musst du da überhaupt noch Werbungskosten ansetzten? Für mich hört sich der Fall eher so an, als würde nur die Angabe der Einnahmen bereits zur vollständigen Steuerrückerstattung führen.

BARUL76

PS: vielleicht mal die Einzelbeträge kurz mitteilen, dann fällt die Auskunft leichter.