Computer 1. Umsatzsteuer wiederholen 2. Einnahme-Ü

Hay!
Wenn ich einen PC gekauft habe, dann kann ich doch die komplette Umsatzsteuer zurückholen (in einem Rutsch)?!
Wenn ich das in eine Einnahme-Überschusssoftware einhämmere, dann kommt auch die korrekte Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat raus (denn dem PC habe ich komplett Umsatzsteuer abgezogen). Jedoch wenn ich mir die Einnahme-Überschuss-Rechnung ausdrucken lasse, dann ist ja auch der komplette PC mit drin, was aber falsch ist, denn den muss man ja auf 3 Jahre abschreiben.
Hat jemand eine Idee wo da ein Fehler ist??

Freue mich auf Antworten…

greets… Bastian

hi basti,

vorweg: hast du buchführungskenntnisse? oder wie willst du deine EüR meistern?

komplette Umsatzsteuer zurückholen (in einem Rutsch)?!

ja, vorsteuer ist abziehbar wenn

  1. die rechnung vorliegt UND ware geliefert wurde
  2. die rechnung vorliegt UND ware bezahlt wurde
    dann in voller höhe.

Wenn ich das in eine Einnahme-Überschusssoftware einhämmere,
dann kommt auch die korrekte Umsatzsteuervoranmeldung für den
Monat raus (denn dem PC habe ich komplett Umsatzsteuer
abgezogen). Jedoch wenn ich mir die
Einnahme-Überschuss-Rechnung ausdrucken lasse, dann ist ja
auch der komplette PC mit drin, was aber falsch ist, denn den
muss man ja auf 3 Jahre abschreiben.
Hat jemand eine Idee wo da ein Fehler ist??

wie gesagt, mangelnde Bfg.kenntnis? wie buchst du denn? hast du sowas wie einen kontenrahmen, kontenklassen?

grob gesagt musst du wie folgt buchen (bsp. pc für 1000 EUR + 160 Ust)

bei kauf:

1000,- anlagevermögen AN kasse
160,- vorsteuer AN kasse

gewinnminderung hier: 160,-

dann buchst du die abschreibung (annahme 3 jahre, 12 monate anspruch im jahr 2004)

333,- aufwand (abschreibungen) AN anlagevermögen

gewinnminderung hier: 333,-

irgendwann kommen dann die 160,- vom finanzamt wieder (mit vielen anderen beträgen verrechnet in der UStVA)

xxx,xx EUR bank AN umsatzsteuervorauszahlung (bei einer erstattung)
xxx,xx EUR umsatzsteuervorauszahlung AN bank (bei einer nachzahlung)

hier jeweils gewinnminderung oder gewinnerhöhung in höhe des zahlbetrages.

hierdurch ist dann phasenverschoben die umsatzsteuer wieder neutral. auf den gewinn wirkt sich entgültig nur die abschreibung aus.

mfg vom

showbee

Hay!
Danke sür die Antwort!
Buchführungskenntnisse habe ich nur in so weit, als dass man sowas mal im betriebswirtschaftlichen Unterricht besprochen hat. Ich komme definitiv nicht aus dem Fach, sonst würde ich das vermutlich auch nicht fragen. Da ich aber über die Vorgehensweisen in meinem Betrieb Bescheid wissen möchte, muss ich mich also in diese Arbeiten „einarbeiten“.
Ja wie gesagt, ich denke, ich gebe in deinem Beispiel 160€ in die Umsatzsteuervoranmeldung rein und 1000€/3 in die Einkommenserklärung am Jahresende (bzw. die Hälfte von 333€ im letzten Jahr, da er Ende letzten Jahres gekauft wurde).

greets… Bastian

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Hat jemand eine Idee wo da ein Fehler ist??

Hi !

meine Antwort ist etwas kürzer:

Der PC muss als Anlagevermögen und nicht als Aufwand gebucht werden.
Am Jahresende ist dann das Anlagevermögen abzuschreiben (PC über 3 Jahre). Dann ist auch Aufwand richtig erfasst.
ABER: Bei Anschaffung in der zweiten Jahreshälfte (oder für die Experten besser Wirtschaftsjahreshälfte) ist nur die halbe (Wirtschafts-) Jahres-AfA abzugsfähig.

BARUL76