Ungerechte Steuerbehandlung

Hallo und moin moin,
mir fällt grad auf, das es im unteren Steuerbereich (natürlich nicht
die Einzige) eine himmelschreiende Ungerechtigkeit gibt.

Fall A
Ein Arbeitnehmer macht Überstunden in seinem Betrieb und rutscht
damit in der Progression nach oben. Zahlt also richtig gut Steuern.

Fall B
Ein anderer Arbeitnehmer hat einen geregelten Job und arbeitet auf
400,- Basis woanders. Der zahlt aber doch nur die Pauschale, oder
liege ich da falsch?

Zum Vergleich muß man korrekterweise mal gleichen Stundenaufwand für
400,- Mehrverdienst annehmen.
Falls das wirklich so ist, müßten im Überstundenbereich die ersten
400,- auch nur pauschal versteuert werden, Gleichheitsgrundsatz

Auf die Antwort der Steuerexperten bin ich mal gespannt.
Danke und Gruß
TeeBird

Hallo und moin moin,
mir fällt grad auf, das es im unteren Steuerbereich (natürlich
nicht
die Einzige) eine himmelschreiende Ungerechtigkeit gibt.

Hallo TeeBird,

zum Glück ist das mal jemanden aufgefallen! Da sollten sich die Politiker, Gewerkschaften, Vertreter der Wirtschaft, Kirchen, Trachten- und Schützenvereine, … schleunigst alle mal zusammensetzen um diese himmelschreiende, uns alle in den Ruin treibende, nicht akzeptable, menschenverachtende Ugerechtigkeit aus der Welt zu schaffen. Denn sonst ist bei uns in D. ja alles in bester Ordnung.

Ich hätte auch gleich eine Lösung. Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich.
Der eine braucht keine zusätzlich bezahlten Überstunden mehr machen, verdient also nich mehr und zahlt nicht mehr Steuern.
Der andere hat keine Zeit mehr einen 400€ Nebenjob anzunehmen.
–> Die Welt in D. ist wieder gerecht

Diesen Beitrag bitte weder im Detail ernst, noch persönlich nehmen.

Grüße
Chris

Hallo und moin moin,
mir fällt grad auf, das es im unteren Steuerbereich (natürlich
nicht
die Einzige) eine himmelschreiende Ungerechtigkeit gibt.

Gerade im „unteren Steuerbereich“ sehe ich diese Ungerechtigkeit nicht, weil da die Progression noch nicht so greift. Bis man erst aml einen Steuersatz von 25% erreicht hat, muss man nämlich schon einiges verdienen. Also fahren Arbeitnehmer mit geringem Arbeitseinkommen doch sehr gut so, wie es ist.

Es sollte wohl mal anhand von konkreten Zahlen durchgerechnet werden!

BARUL76

Hallo,

kleiner Denkfehler.

Beim Mini-Job sind 400.- Euro steuerfrei. Bei einem normalen Arbeitsverhältnis sind auch die ersten 400.- Euro steuerfrei, zumindest in den StKl. I-IV. Das deutsche Steuerrecht orientiert sich an der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen, was bedeutet, geringes Einkommen=geringe prozentuale steuerliche Belastung, hohes Einkommen=hohe prozentuale steuerliche Belastung. Es wäre daher widersinnig, die letzten 400.- Euro steuerfrei zu belassen.

Bye…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi teebird,

habe das mal anhand eines bsp. nachgerechnet. wenn wir von einem arbeitnehmer ausgehen, KV 14%, in der kirche, Steuerklasse 1, brutto 2000 + minijob bzw. brutto gleich 2400 kommt man tatsächlich zu einer belastung.

zur verdeutlichung habe ich einmal so gerechnet, das in beiden fällen die absolute belastung beim arbeitgeber gleich bleibt, da die pauschalen abgaben zum minijob bzw. arbeitgeberanteil zur SV hier verschiedene auswirkungen haben.

im fall klassisch ergibt sich:

brutto 2400 - 437,25 steuerabzüge - 500,4 sv-sbzüge = 1462,35 netto

im anderen fall ergibt sich:

brutto 2000 - 302,27 steuer - 417 sv = 1280,73 + 386,72 nebenjob = 1667,45 netto

in beiden fällen liegt die gesamtbelastung der arbeitgeber bei 2900,40 EUR (excl. berufsgenossenschaften etc.)

auf den ersten blick mag deine theorie mit zahlenmaterial stimmen. jedoch musst du in der 2. variante bedenken: finde ersteinmal einen nebenjob, ich denke überstunden lassen sich schneller finden, die aufwendungen des arbeitnehmers zum 2. job sind gewaltig (andere arbeitszeit, fahrtzeiten, leerlaufzeiten etc.), abstriche bei arbeitslosigkeit und rente, da die pauschalen abgaben nicht zum beitrag zaehlen.

rein rechnerisch kann hier was rausspringen, für geringere löhne auch noch (also wenn du bsp. mit 1100 brutto + minijob rechnest o.ä.), aber die genannten abstriche solltest du immer im auge behalten.

im saldo denke ich nicht, dass der arbeitnehmer mit den 2 jobs bevorteilt ist. es mag vereinzelte fälle geben, im allgemeinen denke ich aber, dass die „angearschten“ die sind, die 2 jobs brauchen, da diese wie gesagt viel mehr in anspruch genommen werden. und wenn du staat gleichen aufwand für den arbeitgeber als bezugsgrösse gleiche stundenarbeitszeit incl. fahrten zur arbeit etc. rechnest wird es schon brenzlig.

mfg vom

showbee

Hi !

hab das Zahlenmaterial jetzt mal nur so hingenommen. Dann stellt sich aber die Frage:

Es ist doch möglich, bei ein und demselben Arbeitgeber sowohl „normal“ als auch auf Minijob-Basis beschäftigt zu sein (mit den entsprechenden Voraussetzungen). Entsprechendes hatte doch auch der Gesetzgeber erkannt und diese Regelung für den steuerlichen Bereich daher nicht verschärft. Im Bereich der Sozialversicherungen allerdings sind sämtliche Beschäftigungen bei einem Arbeitgeber, wie ein einziges Beschäftigungsverhältnis zu behandeln.
Daher kann sich eine solche Gestaltung (Vollzeit+Minijob) nur, dann an einem einzigen Arbeitsplatz abspielen, wenn man in einem Konzern arbeitet und für die eine Konzerngesellschaft den Vollzeitjob und für die zweite den Minijob ausübt.

BARUL76

Daher kann sich eine solche Gestaltung (Vollzeit+Minijob) nur,
dann an einem einzigen Arbeitsplatz abspielen, wenn man in
einem Konzern arbeitet und für die eine Konzerngesellschaft
den Vollzeitjob und für die zweite den Minijob ausübt.

hi barul,

ich bin nicht davon ausgegangen, dass bei einem arbeitgeber beides in frage kommt. hier wird sicherlich der arbeitgeber vom aufwand her sagen: „nein“. ich bin vom idealfall ausgegangen, also 38 stunden job bei x und nebenjob bei y.

inwieweit steuerlich dies nicht zusammengerechnet wird weiss ich auch nicht? m.E. droht hier immmer § 42 AO, wenn durch solche gestaltungen (fulltime job, mach ich nebenjob auf minijob-basis und runtergefahrenen vollzeitjob nebenbei) steuerliche vorteile eingeholt werden. hier sehe ich vorrangig auch keine aussersteuerlichen motive, da überstunden mal schneller vergütet werden als ein minijob eingerichtet ist. aussersteuerliche motive sind allerhöchstens dann relevant wenn bspw. nach tarifvertrag oder betriebsvereinbarung überstundenvergütung nicht in betracht kommt.

dennoch: meine ausführungen bezogen sich darauf, dass man 2 jobs bei 2 arbeitgebern hat!

mfg vom

showbee

m.E. droht hier immmer § 42 AO, wenn durch
solche gestaltungen (fulltime job, mach ich nebenjob auf
minijob-basis und runtergefahrenen vollzeitjob nebenbei)
steuerliche vorteile eingeholt werden.

Die Literatur hat da als Standardbeispiel, dass ein Fulltimejobber zusätzlich noch den Job als Nachtschließer übernimmt, also nach seiner Arbeit noch kontrolliert, ob in sämtlichen Büros die PC’s runtergefahren sind, Räume abgeschlossen sind, etc.

Und das ist meist nicht nur steuerlich begründbar, sondern eben auch arbeitsrechtlich oder mit persönlichen Einstellungen (dass man von den Kollegen nicht bei dieser Arbeit gesehen werden will, etc.)

BARUL76