hi teebird,
habe das mal anhand eines bsp. nachgerechnet. wenn wir von einem arbeitnehmer ausgehen, KV 14%, in der kirche, Steuerklasse 1, brutto 2000 + minijob bzw. brutto gleich 2400 kommt man tatsächlich zu einer belastung.
zur verdeutlichung habe ich einmal so gerechnet, das in beiden fällen die absolute belastung beim arbeitgeber gleich bleibt, da die pauschalen abgaben zum minijob bzw. arbeitgeberanteil zur SV hier verschiedene auswirkungen haben.
im fall klassisch ergibt sich:
brutto 2400 - 437,25 steuerabzüge - 500,4 sv-sbzüge = 1462,35 netto
im anderen fall ergibt sich:
brutto 2000 - 302,27 steuer - 417 sv = 1280,73 + 386,72 nebenjob = 1667,45 netto
in beiden fällen liegt die gesamtbelastung der arbeitgeber bei 2900,40 EUR (excl. berufsgenossenschaften etc.)
auf den ersten blick mag deine theorie mit zahlenmaterial stimmen. jedoch musst du in der 2. variante bedenken: finde ersteinmal einen nebenjob, ich denke überstunden lassen sich schneller finden, die aufwendungen des arbeitnehmers zum 2. job sind gewaltig (andere arbeitszeit, fahrtzeiten, leerlaufzeiten etc.), abstriche bei arbeitslosigkeit und rente, da die pauschalen abgaben nicht zum beitrag zaehlen.
rein rechnerisch kann hier was rausspringen, für geringere löhne auch noch (also wenn du bsp. mit 1100 brutto + minijob rechnest o.ä.), aber die genannten abstriche solltest du immer im auge behalten.
im saldo denke ich nicht, dass der arbeitnehmer mit den 2 jobs bevorteilt ist. es mag vereinzelte fälle geben, im allgemeinen denke ich aber, dass die „angearschten“ die sind, die 2 jobs brauchen, da diese wie gesagt viel mehr in anspruch genommen werden. und wenn du staat gleichen aufwand für den arbeitgeber als bezugsgrösse gleiche stundenarbeitszeit incl. fahrten zur arbeit etc. rechnest wird es schon brenzlig.
mfg vom
showbee