Folgender Fall:
Eine mittelgroße Rechtsanwaltskanzlei schreibt sehr gerne Anzahlungsrechnungen mit dem Ausweis von 16 % USt und rechnet dann die Schlußrechnung wie folgt ab:
(Vorhergehende Anzahlungsrechnung war beispielsweise über 200,-- + 32,00 € 16 % UST = 232,00 €)—> in gesonderter Anzahlungsrechung!
Schlußrechnung 2 Monate später:
Beraterhonorar 500,00 €
Auslagen 50,00 €
Umsatzsteuer 16 % 88,00 €
Rechnungsbetrag 638,00 €
./. Anzahlung 232,00 €
Restbetrag 406,00 €
Jetzt haben die den Salat das Sie einmal die 32,00 € USt aus der Anzahlungsrechnung schulden, und ein weiteres mal die ausgewiesenen 88,00 € aus der Schlußrechnung. Also 32 € zuviel! Das ganze könnte man durch eine Rechnungsberichtigung im Grunde recht „leicht“ korrigieren.
Aber… da dieser Mist aber über zig Jahre so gegangen ist und in der Zeit tausende Rechnungen (immer an unterschiedliche Leute) falsch liefen, stellt sich jetzt die Frage ob es eine „einfache“ Möglichkeit gäbe diese Massen an Rechnungen zu korrigieren, bzw. das ganze durch Ausnahmeregelungen etc. zu umgehen…
Außerdem macht es nicht wirklich einen guten Eindruck wenn plötzlich Mandanten nach Jahren alte Rechnungen korrigieren (wer geht zu einem Anwalt der Fehler macht - auch wenns nur die Rechnung betraf?) Schon allein um das Geschäft nicht zu schädigen währ es sehr sinnvoll wenns irgendeine Ausnahme gäbe…
Besten Dank und Grüsse aus München
Alex