Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Hallo…

§ 13 b (4) UStG ist zum 01.01.2004 neu hinzugekommen. Das bedeutet das bei einer Bauleistung (Renovierung, Instandhaltung) der Leistungsempfänger die USt einbehalten und abführen muss — die Rechnung des Leistenden muss also ohne USt ausgestelle werden, mit dem Verweis auf 13 b UStG.

Nun meine Frage:
Schonmal jemand eine Rechnung des dt. Unternehmers ohne Ausweis von 16 % USt gesehen??? Das wirft ja die gesamte Baubranche durcheinander, den die machen ja nix anderes als Bauleistungen *verwirrt bin*

Gruß aus Mü,

Alex

hi alex,

lies doch erstmal den beitrag DIREKT UNTER DEINEM!!! die regelung bedarf der EU-Genehmigung. auch beginn erst ab dem kalendervierteljahr, dass auf die genehmigung durch die EU folgt. hier voraussichtlich 1.4. bzw. 1.7.04.

mfg vom

showbee

Nur falls Du nicht lesen kannst… was wann und wo er eingeführt wird ist mir klar. Meine Frage war eine ganz andere als die im Beitrag unter mir!!!

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Hallo,

kann noch keiner gesehen haben, da erst ab 01.04. bzw. 01.07. wirksam, nachdem der ecofin-rat die sache abgesegnet hat - finde die regelung übrigens sehr gut, da hier ein weiterer aspekt zur vermeidung der sog. karusellgeschäfte (betrug i.v.m. vorsteuerabzug) geschaffen wurde…

gruß inder

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Hi !

hab auch schon mitbekommen, dass in diesem Bereich noch erheblicher Beratungsbedarf besteht. Hauptsächlich hatten wir zu prüfen, wie die Unternehmer ihre Rechnung schreiben. Einige machen das nämlich nicht über Word/Excel, sondern über z.B. Lexware. Bei einigen solcher Softwareanbieter waren wir die ersten, die das überhaupt angesprochen hatten und die sind jetzt wohl gut am programmieren.
Da wir in der Regel nur Subunternehmer betreuen, konnten wir diesen aber auch mitteilen, dass diese Regelung für sie auch nur von Vorteil ist und nachdem wir das OK gegeben haben, auch sofort umsetzen sollen (wir wollen dazu noch das BMF-Schreiben mit der Übergangsregelung abwarten).
Der Vorteil für den Subi erklärt sich wie folgt:
Bisher hatte der Subi (Soll-Versteuerer) bei Rechnungstellung sofort die USt ans Finanzamt abzuführen. Wann er die Rechnung ausgeglichen bekam, war oft fraglich. Er ging daher oft mit einer riesigen Summe beim Finanzamt in Vorleistung. Dies passiert jetzt nicht mehr, weil er die USt ja nicht ausweisen/abführen muss.
Und auch für den Generalunternehmer gibt es weniger Probleme. Im selben Moment, wie er USt auf die Subi-Rg. abführt, macht er diesen Betrag als VoSt geltend.
Diese Regelung stellt daher meiner Meinung nach eine Unterstützung für die Baubranche (und natürlich die Softwareprogrammierer :smile: ) dar.

BARUL76

Genau das wollt ich hören :smile:
Ich hab auch 2 Subis und im Moment isses wirklich noch sehr undurchsichtig. Lt. Haufe (Stand Januar 2004) gilt diese Regelung bereits seit 01.01.2004. Übergangsfristen durch das BMF konnte ich bis dato nicht finden. Lasst Ihr den Eure Subis bereits ohne USt fakturieren oder berechnen die nach wie vor USt?

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habs gefunden…
demnach darf noch nicht o. USt fakturiert werden…

demnach darf noch nicht o. USt fakturiert werden…

so isses. erst wenn die Regelung durch ist, darf man das. und ob sie durch ist, erfahren zumindest alle diejenigen morgen mittag, die sich beim BMF in den newsletter-verteiler eingetragen haben.

BARUL76