Wenn ein Kind 2003 ab Oktober eine Ausbildung begann und für 3 Monate
einen Lohn bekommen hat, dann hat es in diesem Beispiel eine
Lohnsteuer von 3,83 Euro und eine Kirchensteuer von 0,34 Euro bezahlt.
Jährlich! Es ist wohl hier uninteressant einen Lohnsteuerantrag zu
stellen? Hier würde das Porto ja mehr kosten, als eine zu erwartende
Steuerrückzahlung!?
Wie ist das Eigentlich mit den Bewerbungskosten im Jahr 2003 von dem
Volljährigem Kind? Oder Umzugskosten? Wenn das Kind in die Stadt, wo
die Ausbildung stattfindet, hinzieht? Und Fachbücher?
Können das die Eltern steuerlich geltend machen? Oder ist das mit dem
Kindergeld abgegolten?
Das Finanzamt schreibt hier:
Daneben gibt es einen Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs von
Kindern in Berufsausbildung (§33aAbs2EStG), welcher ebenfalls (auf
Antrag) im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Eltern
berücksichtig werden kann.
Wo muß ich das hier eintragen? Reicht hier ein formlosen Schreiben?
Oder gibt es hier ein spezielles Formular?
Können hier auch die Wohnungskosten abgesetzt werden?
Auf eine Auskunft würde ich mich sehr freuen. Gruß Manfredo
Wenn ein Kind 2003 ab Oktober eine Ausbildung begann und für 3
Monate
einen Lohn bekommen hat, dann hat es in diesem Beispiel eine
Lohnsteuer von 3,83 Euro und eine Kirchensteuer von 0,34 Euro
bezahlt.
Jährlich! Es ist wohl hier uninteressant einen
Lohnsteuerantrag zu
stellen? Hier würde das Porto ja mehr kosten, als eine zu
erwartende
Steuerrückzahlung!?
Wenn man nur das jahr 2003 betrachtet, ist diese Betrachtung korrekt, wenn aber ein wenig weiter denkt, führen die vom Lohn abziehbaren Werbungskosten (Fahrten, Umzug, Fachliteratur,…) wahrscheinlich zu einem Verlust. Dieser kann dann in das Jahr 2004 vorgetragen werden und kann dann in diesem jahr helfen, steuern zu sparen.
Wie ist das Eigentlich mit den Bewerbungskosten im Jahr 2003
von dem
Volljährigem Kind? Oder Umzugskosten? Wenn das Kind in die
Stadt, wo
die Ausbildung stattfindet, hinzieht? Und Fachbücher?
Können das die Eltern steuerlich geltend machen? Oder ist das
mit dem
Kindergeld abgegolten?
Das sollte alles das Kind als Werbungskosten geltend machen und so den Verlust erhöhen.
Das Finanzamt schreibt hier:
Daneben gibt es einen Freibetrag zur Abgeltung eines
Sonderbedarfs von
Kindern in Berufsausbildung (§33aAbs2EStG), welcher ebenfalls
(auf
Antrag) im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Eltern
berücksichtig werden kann.
Wo muß ich das hier eintragen? Reicht hier ein formlosen
Schreiben?
Oder gibt es hier ein spezielles Formular?
In der Anlage Kind ist einfach bei dieser Frage ein Kreuz zu machen.
BARUL76