Ein Angestelltenverhältnis wurde in Deutschland im Mai 2003 nach langjährigem Auslandsaufenthalt aufgenommen. Vorher wurde in den USA ausschließlich bei US-Firmen gearbeitet, dort wurden auch entsprechende Steuererklärungen abgegeben. Müssen die US-Einkünfte im Lohnsteuerjahresausgleich mit angegeben werden? Und, weiter, ist das zu nutzende Formular zum LSt-Jahresausgleich (ich habe lediglich Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit) das gleiche wie das zur Einkommenssteuererklärung? Habe schon verzweifelt ein Formular zum LSt-Jahresausgleich im Web gesucht - bisher ohne Erfolg. Vielen Dank!
Hi !
Das Formular bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht ist das gleiche, wie das bei unbeschränkter Steuerpflicht.
Da aber Sachverhalte mit Auslandsbezug sehr komplex sind (Doppelbesteuerungsabkommen, etc.) wäre zumindest für das Jahr 2003 wohl ein Steuerberater zu empfehlen (am besten natürlich mit Kenntnissen des amerikanischen und des deutschen Steuerrechts). Mit ein bischen Glück wird die Erklärung sogar schon von einem engagierten Mitarbeiter eines Lohnsteuerhilfevereins gefertigt.
BARUL76
Hallo Andrea,
Vordrucke für Lohnsteuerjahresausgleich wirst du nicht finden, das heißt nämlich Einkommensteuererklärung, und die findet man hier:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/0,C289152_N9…
Du kannst diese Vordrucke in jedem Bundesland verwenden, die sind einheitlich.
Die Einkünfte aus den USA erhöhen den Progressionsvorbehalt, das heißt, auch diese werden „ein bißchen“ versteuert.
Einzutragen sind diese auf der Anlage AUS auf der Rückseite in der Mitte.
Gruß
Peter
Bei Frage einfach mailen !
Hi Peter,
ich persönlich find die Mandatsgewinnung über solche postings nicht in Ordnung. denke auch das das mit der Berufsordnung nicht so ganz im Einklang steht. Aber ist ja jedem seine Sache.
BARUL76
hi barul,
soweit ich weiss, arbeitet der peter „auf der schwarzen seite der macht“, also beim finanzamt. dennoch: habe den betreffenden part gelöscht, nicht um diskussionen aufkommen zu lassen.
mfg vom
showbee
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