Hallo zusammen,
wenn jemand in der Vergangenheit (z.B. in den letzten 5 Jahren) Umsatzsteuer in 5 stelliger Höhe hinterzogen hat, und jetzt das ganze durch eine Selbstanzeige aufklärt, muß er trozdem ins Gefängnis? Politiker oder Wirtschaftsbosse müssen dann doch auch nie. Mit welchen Konsequenzen mus man überhaupt rechnen. Vielen Dank für eure Beiträge
Hallo,
ins gefängnis muss er sicher nicht (wenn er nicht noch andere geschichten auf dem kerbholz hat)- wahrscheinlich gibts noch nicht mal ein strafverfahren, da ja eine selbstanzeige vorliegt - konsequenz wird sein, dass er auf jeden fall die steuern nachzahlen muss, zinsen usw. sowie eine strafe im bereich eines ordnungswiedrigkeitsverfahrens, die allerdings bis zu 50 tausend euros kommen kann…
gruß inder
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Hallo!
Die Selbstanzeige ist in § 371 AO geregelt:
§ 371 AO
(1) Wer in den Fällen des § 370 [= Steuerhinterziehung] unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei.
(…)
Das gilt nicht, wenn man demjenigen schon auf die Schliche gekommen ist, dann ist es zu spät (sinngemäß § 371 Abs.2 AO).
Ciao!
Nemo
-)
hi,
vielleicht ist da auch die „amnestie“ gut. diese gilt nicht nur für kapital das aus dem ausland zurück soll. schau mal unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/-.336.21918/do…
hier findest du gesetz und formular. mit hilfe eines steuerberater kannst du schnell erfassen, ob die pauschale abgabe günstiger ist als die dezidierte neuberechnung der bescheide (durch selbstanzeige).
also, nicht beim berater sparen!
mfg vom
showbee