Arbeiten als Student !?

Hallo Experten,

als studentischer Arbeitnehmer muss man inzw. auch Rentenversicherung bezahlen, nicht aber die Arbeitslosenversicherung, richtig?

Wie sieht das eigentlich mit der 20Std.-Grenze aus. Wenn ein Student nun 25h arbeitet, käme ja für beide Parteien der Krankenversicherungsbeitrag hinzu. Besteht seitens des Arbeitgebers eine Meldepflicht? Sind die 20h eine harte Grenze oder könnte man im Einzelfall versuchen zu beweisen, das man bei z.B. bei 24h Arbeit 25h studiert?

Danke für Eure Hinweise!

Gruss,
Axel

Hallo Experten,

als studentischer Arbeitnehmer muss man
inzw. auch Rentenversicherung bezahlen,
nicht aber die Arbeitslosenversicherung,
richtig? JA!

Hallo und guten Tag!
Dies ist das Ergebnis meiner Recherche:
Wenn es sich dabei um eine Nebentätigkeit handelt ist es kein Problem: 20 Stunden pro
Woche und bis zu DM 640 im Monat sowie die
volle Arbeit in Semesterferien sind kein Grund, in die normale Krankenversicherung
aufgenommen zu werden.
Es bleibt also bei dem Beitrag (ca. DM 95 im Monat) für die stud. Krankenversicherung!
Erst wenn es im Durchschnitt mehr als DM 640 im Monat sind oder mehr als 50 Tage Vollzeitarbeit im Jahr kommen Beiträge für die Rentenversicherung dazu, die sich dann
nach dem Einkommen richten.
Beiträge für die Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.
Diese stud. Regelung gilt allerdings nur bis
zum 14. Semester oder bis zum Alter von 30 Jahren.
Viele Grüße
Heinz

Wie sieht das eigentlich mit der
20Std.-Grenze aus. Wenn ein Student nun
25h arbeitet, käme ja für beide Parteien
der Krankenversicherungsbeitrag hinzu.
Besteht seitens des Arbeitgebers eine
Meldepflicht? Sind die 20h eine harte
Grenze oder könnte man im Einzelfall
versuchen zu beweisen, das man bei z.B.
bei 24h Arbeit 25h studiert?

Laut Auskunft der Krankenkasse: JA.

Danke für Eure Hinweise!

Gruss,
Axel