Steuerfreier Arbeitslohn

Hallo,

ein Arbeitgeber hat bisher Steuerfreien Arbeitslohn durch Nacht oder Sonntagsarbeit voll versteuert (dafür gab es in der Firma eine höhere Zulage).
Jetzt hat sich der Arbeitgeber mit dem Finanzamt geeinigt das man diesen eigentlich Steuerfreien Arbeitslohn geltend machen kann.

Es gab eine Zulage Brutto für das Jahr 2003 von knapp 4000 Euro ergibt lt einer Aufrechnung dieses Arbeitgebers wären dies als Summe Steuerfrei knapp 1300 Euro.
Heißt das das man für diese 1300 Euro keine Steuern hätte zahlen müßen ?
Und wo würde man das eintragen auf der Einkommenssteuererklärung ?

Danke und Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

Es gab eine Zulage Brutto für das Jahr 2003 von knapp 4000
Euro ergibt lt einer Aufrechnung dieses Arbeitgebers wären
dies als Summe Steuerfrei knapp 1300 Euro.

Ohne die genauen Sachverhalte (vor allem den individuellen Steuersatz) zu kennen, sieht dieses etwa aus wie der auf die versteuerten und sozialversicherungspflichtig behandelten 4.000 € entfallende Netto-Auszahlungsbetrag.

Heißt das das man für diese 1300 Euro keine Steuern hätte
zahlen müßen?

Wenn meine Vermutung stimmt, heißt das zunächst, dass die 1.300 € aus den 4.000 € netto beim Arbeitnehmer angekommen sind, und dass bei steuerfreier Auszahlung nur 1.300 € brutto = netto abgerechnet worden wären.

Ob jetzt rückwirkend bei der Veranlagung eine Behandlung als steuerfrei möglich ist, hängt davon ab, was genau zwischen dem AG und dem FA verkartet worden ist. Im Rahmen der Veranlagung ist eine Korrektur möglich, wenn (A) der Arbeitgeber den Sachverhalt „3.897 € steuerfreie Zuschläge sind auf der LSt-Karte im Steuerbrutto ausgewiesen und die LSt ist dafür abgeführt und nicht zurückgefordert worden“ bescheinigt, oder (B) eine komplett neue LSt-Bescheinigung für 2003 zurechtbastelt, auf der das Steuerbrutto korrigiert ist. Dieses kann auch durch Streichung und Änderung der vorliegenden Bescheinigung erfolgen, diese ist dann aber kein maschinell erstelltes Dokument mehr und muss mit Firmenstempel und Unterschrift bestätigt werden.

Und wo würde man das eintragen auf der
Einkommenssteuererklärung ?

Zusammen mit der Bescheinigung (A) wäre dann im Steuerbrutto auf der Anlage N nur der Betrag (Bescheinigtes Steuerbrutto ./. Steuerfreie Zuschläge lt. Nachweis) einzutragen, aber die vollen Beträge LSt, KiSt, SolZ wie auf der LSt-Karte eingetragen.

Auf diese Weise würde bei der Veranlagung die Steuerbefreiung nachgeholt. Die Sozialversicherungsbeiträge sind aber aus der Sicht des AN zunächst verloren: Nachträgliche Änderungen in dieser Kante sind zwischen dem Arbeitgeber und der Krankenkasse zu behandeln.

Schöne Grüße

MM