Geschieden und Kinderfreibetrag

Hallöchen !

Da ich jedemenge Zeit habe grübele ich über einen fiktiven Fall nach:

Herr und Frau Willnichtmehr sind geschieden. Im Folgejahr macht Herr W. (Steuerklasse 1) seine Steuererklärung für das Jahr der Scheidung.

Hier meine erste Frage, geschieht das wie früher auch noch als gemeinsame Steuererklärung oder wird Herr W. für das Jahr der Scheidung auch schon als Single „bearbeitet“ :wink: ? ? ?
[Die räumliche Trennung erfolgte bereits ein Jahr vor dem Scheidungsjahr]

Herr W. hat ein Kind auf der Steuerkarte eingetragen, Frau W. auf Ihrer Steuerkarte das andere Kind.
Herr W. zahlt an seine 2 Kinder die weiterhin bei Frau W. wohnen Unterhalt in Höhe der berühmten 135% pro Kind, das Kindergeld wird dabei hälftig angerechnet.
Weiterhin zahlt Herr W. Unterhalt an Frau W. den er mit Hilfe der Anlage U steuerlich geltend macht.

Hat Herr W. nun Anrecht auf einen Kinderfeibetrag ?

Wird bei der Günstigerrechnung des Finanzamtes zwei Mal das halbe Kindergeld zur Berechnung genommen oder nur das erhaltene Kindergeld des einen Kindes welches auf der Steurkarte steht?

Mal angenommen der Kinderfreibetrag wäre günstiger, muß Herr W. dann das Kindergeld zurückzahlen und wenn an wen ?

Für Eure Beantwortung meines fiktiven Steuergedankens habt schon einmal im Voraus vielen Dank !!!

ETRONIC

P.S. Könnte man Herrn W. oder auch Frau W. noch weiter Tips zwecks steuerlicher Absetzung in Bezug auf Scheidungsfolgen geben, außer den direkten Scheidungsfolgekosten wie Anwalt, Gericht, Telefon-, Fahrtkosten, etc.?

Hallöchen !

Hier meine erste Frage, geschieht das wie früher auch noch als
gemeinsame Steuererklärung oder wird Herr W. für das Jahr der
Scheidung auch schon als Single „bearbeitet“ :wink: ? ? ?
[Die räumliche Trennung erfolgte bereits ein Jahr vor dem
Scheidungsjahr]

wenn die räumliche trennung schon in 2002 vorlag, dann kommt in 2003 keine zusammenveranlagung mehr in betracht!

Herr W. hat ein Kind auf der Steuerkarte eingetragen, Frau W.
auf Ihrer Steuerkarte das andere Kind.
Herr W. zahlt an seine 2 Kinder die weiterhin bei Frau W.
wohnen Unterhalt in Höhe der berühmten 135% pro Kind, das
Kindergeld wird dabei hälftig angerechnet.
Weiterhin zahlt Herr W. Unterhalt an Frau W. den er mit Hilfe
der Anlage U steuerlich geltend macht.

Hat Herr W. nun Anrecht auf einen Kinderfeibetrag ?

bei 2 leiblichen kindern, bekommt er 2x den halben KiFB, also einen ganzen.

Wird bei der Günstigerrechnung des Finanzamtes zwei Mal das
halbe Kindergeld zur Berechnung genommen oder nur das
erhaltene Kindergeld des einen Kindes welches auf der
Steurkarte steht?

ja wo soll denn hier der unterschied sein? du erhälst für jedes leibliche kind einen halben KiFB und für jedes kind, für das du einen halben KiFB bekommst wird das halbe KiG angerechnet, ob du es nun in EUR/Ct mal auf dem konto hattest, ob es verrechnet wurde oder was auch immer…

Mal angenommen der Kinderfreibetrag wäre günstiger, muß Herr
W. dann das Kindergeld zurückzahlen und wenn an wen ?

wenn KiFB günstiger ist, wird das „zurückzuzahlende KiG“ der festzusetzenden ESt zugerechnet. die rückzahlung erfolgt dann im rahmen des einkommensteuerbescheides (entweder geringere erstattung oder höhere nachzahlung). mit der familienkasse hast du nix am hut!

mfg vom

showbee

Dangeeschöön showbee,

alles ohne das ich noch Fragen hätte beantwortet (selbst wo ich mich einmal nicht konkret ausgedrückt habe :smile: )

Also Merci Vielmals

ETRONIC